Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 2 Verlängerung der Gebietsfreistellung der öffent...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Hanke erläutert den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Sie betont den Zusammenhang zwischen der Gebietsfreistellung und der Bezuschussung des Vereins Stadtteilentwicklung Weststadt e. V. durch die Wohnungsbaugesellschaften.

 

Ratsfrau Ohnesorge gibt zu bedenken, dass es an sozialem Wohnraum fehle, sieht aber andererseits auch die Problematik die mit einer Ballung von Problemlagen entstehe.

Auf ihre Nachfrage teilt Frau Dr. Hanke mit, dass die derzeitige Miete in diesem Bereich 5,00 € - 5,50 € pro qm betrage. Die Gebietsfreistellung habe keine Auswirkungen auf die derzeitigen Mietverhältnisse, sie wäre lediglich bei einer Neuvermietung zu berücksichtigen.

 

Ratsfrau Naber macht Beratungsbedarf geltend.

 

Ratsfrau Schütze appelliert darauf hin grundsätzlich an den Ausschuss, dass dieses Instrument möglichst selten zum Einsatz kommen solle, weil die Bedeutung des Ausschusses dadurch gemindert würde. Es sei aber gute Sitte im Ausschuss der Bitte auf Beratungsbedarf nachzukommen.

 

Des Weiteren unterstütze sie die Vorlage der Veraltung und hält eine Verlängerung um zwei Jahre für vertretbar, um in dieser Zeit  Lösungen für die Zukunft zu erarbeiten.

 

Herr Symalla berichtet in seiner Funktion als Geschäftsführer des Vereins Stadtteilentwicklung Weststadt von der erfolgreichen Arbeit des Vereins, die von allen Beteiligten überaus geschätzt werde. Es sei geplant den Verein als Betreiber beim "Haus der Talente" einzusetzen. Bei einem Wegfall der Zuschüsse durch die Wohnungsbauunternehmen, wäre der Weiterbestand des Vereins gefährdet.

 

Die CDU-Fraktion bittet um Mitteilung der Anzahl der B-Schein Berechtigten, der Bedarfslage sowie der Entwicklung. Die Beantwortung solle zur weiteren Beratungsfolge nachgeholt werden.

 

Ratsfrau Ohnesorge unterstützt den Antrag auf Beratungsbedarf und begründet dies mit der kontroversen Diskussion im Bündnis für Wohnen.

 

Der Antrag auf passieren lassen wird wie folgt abgestimmt:

 

dafür: 11; dagegen: 0; Enth.: 0

 

 

 

 

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Beschluss:

 

"Im Stadtbezirk 221 Weststadt wird die Gebietsfreistellung der öffentlich geförderten Woh-nungen auf der Grundlage des § 11 Niedersächsisches Wohnraumfördergesetz (NWoFG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2018 verlängert."

 

 

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passieren lassen

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