Rat und Stadtbezirksräte
19.01.2016 - 4.1.1 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Vorlage 15-...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 19.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Kühn erläutert den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.
Stadtbaurat Leuer fasst die Position der Verwaltung auf Grundlage der Mitteilung 15-01362-01 (TOP 4.1.2.) zusammen. Die Intention der Anträge sei nachvollziehbar, allerdings müsse die Thematik mit allen Gesamtaspekten betrachtet werden. Bei einer Ausweitung der Verkehrsüberwachung durch die Stadt Braunschweig entstehe insbesondere zusätzlicher Personalbedarf.
Ratsherr Köster bittet für die CDU-Fraktion, den Antrag um die grundsätzliche Zuständigkeit der Polizei für die Überwachung des fließenden Verkehrs zu ergänzen. Das Land Niedersachsen habe die Pflicht, die Polizei entsprechend personell auszustatten, auch wenn die Stadt Braunschweig ggf. zunächst in Vorleistung treten sollte.
Die Ausschussmitglieder erörtern die inhaltlichen, finanziellen und personellen Aspekte des Antrags. Die Zielrichtung und Inhalte des Prüfauftrags an die Verwaltung sowie das weitere Verfahren werden eingehend beraten. Den Gefährdungen durch erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen solle zu Gunsten der Sicherheit und Lebensqualität präventiv und auch im erzieherischen Sinne begegnet werden. Eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Polizei sei erforderlich.
Es herrscht Konsens, dass bei einem Beschluss des Prüfauftrags dessen Ergebnisse zu den derzeitigen Haushaltsberatungen noch nicht vorliegen werden.
Es wird vereinbart, dass Antragsergänzungen fraktionsübergreifend bis zur Beratung im Verwaltungsausschuss eingebracht werden und heute über den Antrag in der Form des Änderungsantrags der SPD-Fraktion abgestimmt werde.
Der Antrag wird in der Form des Änderungsantrags 16-01444 als Empfehlung an den Verwaltungsausschuss und den Rat beschlossen.
Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat):
„Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:
1. Die Stadt Braunschweig übernimmt in Abstimmung mit der Polizei über die Tempo-30-Zonen hinaus die Aufgabe der Überwachung des fließenden Verkehrs innerhalb ihres Stadtgebietes. In diesem Rahmen überwacht die Stadt Braunschweig sowohl die Einhaltung von Rotlicht an Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen wie auch die Einhaltung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf Straßen, möglichst mit mobilen und flexibel einzusetzenden Überwachungsgeräten, die auch in einem stationär aufgestellten Gehäuse einsetzbar sind.
2. Die Verwaltung wird gebeten,
a.auf der Stobenstraße an geeigneter Stelle mit einer stationären Überwachungsanlage oder regelmäßig eingesetzten mobilen Geräten auch an den Wochenenden und in den Abendstunden die gefahrenen Geschwindigkeiten zu kontrollieren,
b.Vorschläge für die Einrichtung von stationären oder mobilen Rotlicht-Überwachungskameras an den Kreuzungen mit besonders hohen Verkehrsfrequenzen und Unfallgefahren (wie z. B. John-F.-Kennedy-Platz, Radeklint, Rudolfplatz, Hans-Sommer-Str./Hagenring, Gieseler/Kalenwall) vorzulegen,
c.Vorschläge für die Einrichtung von stationären oder mobilen Überwachungskameras zur Kontrolle der Geschwindigkeit an den Ausfallstraßen wie z. B. Berliner Straße, Hamburger Straße/Gifhorner Straße, Wolfenbütteler Straße, Hildesheimer Straße, Salzdahlumer Straße vorzulegen,
die im Haushaltsplan hierfür einzustellenden Aufwendungen und Erträge zu ermitteln und dem Rat mitzuteilen.“
