Rat und Stadtbezirksräte
01.03.2016 - 5 Umnutzung des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 01.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer betont, dass es sich um vorbereitende Maßnahmen handele, um im Fall der liegenschaftlichen Überlassung des Gebäudes sofort tätig werden zu können. Die Verhandlungen mit dem Land seien noch nicht abgeschlossen. Dies umfasse auch die angestrebte Überlassungsdauer von 2 Jahren. Im Fall einer möglichen kürzeren Überlassungsdauer stelle sich die Frage, wie sich die zu tätigende Investition im Verhältnis zu den anfallenden Kosten gestalte. Der Beschlusstext solle daher wie folgt ergänzt werden:
„Die Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt eines wirtschaftlichen Vertragsabschlusses."
Frau Springhorn stellt die baulichen Maßnahmen anhand von Plänen vor und beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Stadtbaurat Leuer gibt einen Ausblick auf das wahrscheinliche Kostenerstattungsverfahren des Landes. Es sei davon auszugehen, dass der Großteil der Kosten bei der Stadt verbleibe.
Die Ausschussmitglieder erörtern die zeitlichen und finanziellen Aspekte.
Stadtbaurat Leuer betont, dass die Verhandlungen mit hoher Priorität und Nachdruck durch die Liegenschaftsverwaltung geführt werden.
Ratsherr Sommerfeld thematisiert eine von Seiten des Landes geplante Gebäudenutzung zur Unterbringung der Landesschulbehörde.
Die baulichen Pläne sind als Anlage beigefügt.
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 02.02.2016 zugestimmt.
Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenschätzung vom 15.02.2016 auf insgesamt 1.500.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagements und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.
Die Baumaßnahme steht unter dem Vorbehalt eines wirtschaftlichen Vertragsabschlusses."
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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