Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.06.2016 - 3.1 Mobilfunkmast Leipziger Straße, Stöckheim

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer bestätigt auf Nachfrage von Ratsherrn Schrader, dass ohne die im Rahmen des Bauantragsverfahrens erforderlichen Unterlagen und Nachweise grundsätzlich keine Baugenehmigung erteilt werde. Bestandteil der Genehmigung für den Mobilfunkmast sei insbesondere die Standortbescheinigung der hierfür entscheidungszuständigen Bundesnetzagentur. Sofern gegen diese verstoßen würde, läge auch ein Verstoß gegen die Baugenehmigung vor.

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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