Rat und Stadtbezirksräte
20.09.2016 - 3.1 Auswirkungen des Verzichts auf ein Mindestbehäl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 20.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Grundlage der Beratung ist die Mitteilung außerhalb von Sitzungen zu den Auswirkungen des Verzichts auf ein Mindestbehältervolumen für Restabfallbehälter (15-00579-02).
Ratsherr Kubitza hinterfragt das vorgegebene Mindestvolumen von 10 l pro Person und Woche kritisch; dies führe dazu, dass trotz Mülltrennung und -vermeidung die ‚volle' Tonne bezahlt werden müsse. Er regt an, für Haushalte mit nachweislich geringerem Müllvolumen auf Antrag eine kleinere Tonne mit entsprechend geringeren Gebühren bereitzustellen.
Stadtbaurat Leuer begründet die Anwendung eines Mindestvolumens im Gesamtgefüge der Abfallentsorgung. Das Mindestvolumen trage zur durchgängigen Sicherung und Gesamtfinanzierung der Abfallentsorgung bei. Bei einem geringeren Mindestvolumen bestehe die Gefahr, dass aus Kostengründen auf zu kleine Müllbehälter zurückgegriffen werde und überzähliger Abfall im öffentlichen Raum entsorgt werde. Im Vergleich zum Durchschnittsvolumen liege das Mindestvolumen deutlich niedriger. Es sei daher in einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig auch als angemessen bestätigt worden.
Ratsherr Dr. Plinke bemängelt, dass mit der Festsetzung eines Mindestvolumens Fehlanreize im Hinblick auf die Trennung und Vermeidung von Restmüll sowie Nutzung der Wertstofftonne verbunden seien. Er hinterfragt den dargestellten Zusammenhang von wilden Abfallablagerungen und dem Mindestvolumen für Restmüll und bittet um weitere Ausführung zu den Mindestvolumen andere Kommunen.
Ratsherr Köster führt das Beispiel einer Baugenossenschaft an, die bei der Umstellung auf das Chip-System zunächst nicht auf die Mindestanzahl von Leerungen hingewiesen hatte. In der Folge wäre Abfall anderweitig entsorgt worden.
Ratsherr Sommerfeld spricht sich dagegen aus, dass bei einer Reduzierung bzw. Abschaffung des Mindestvolumens eine Umlegung auf die größeren Abfallbehälter zu Lasten des Mietgeschosswohnungsbaus erfolge, da das Gesamtabfallaufkommen für den Einzelnen dort nicht steuerbar sei. Er führt die Überlegung eines sog. Grundmodells einschließlich einer bestimmten Anzahl an Leerungen an, bei dem alle darüber hinausgehenden Leerungen zusätzlich abgerechnet werden.
Stadtbaurat Leuer nimmt zu den Fragen und Anregungen der Ausschussmitglieder Stellung.
Der grundsätzlichen Problematik unzureichender Mülltrennung bzw. -vermeidung zu Lasten der Restmülltonne werde durch die kostenfreie und nutzerfreundliche Wertstofftonne gut begegnet. Im Hinblick auf unsachgemäß entsorgten Abfall seien hinreichende Anhaltspunkte für eine Zusammensetzung ähnlich der der Restabfallbehälter gegeben. Kommunen mit einem geringeren Mindestvolumen als Braunschweig seien nicht bekannt; teilweise werden andere Systeme zur Grundabsicherung der Kosten angewandt.
Stadtbaurat Leuer stellt die Vorteile des linearen Gebührensystems heraus. Bei einem Wechsel des Gebührensystems bzw. einer Abschaffung des Mindestvolumens würden sich insbesondere aufgrund des hohen Fixkosten-Anteils insgesamt keine besseren Ergebnisse ergeben. Frau Dr. Gromadecki erläutert ergänzend, dass passgenaue individuelle Lösungen sowohl systembedingt als auch aufwandsmäßig nicht umsetzbar seien; insbesondere seien auch die in den allgemeinen Gebühren enthaltenen Serviceleistungen und Quersubventionierungen zu berücksichtigen.
