Rat und Stadtbezirksräte
18.10.2016 - 4 Energiesparen in städtischen Liegenschaften
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 18.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer bringt die Vorlage ein und begründet den Verwaltungsvorschlag.
Ratsherr Köster regt im Sinne der Intention der Vorlage an, den letzten Absatz der Sachverhaltsbegründung in den Beschlusstext zu integrieren. Dies findet im Grundsatz Zustimmung.
Ratsherr Herlitschke stellt die ursprüngliche Zielsetzung der Untersuchung der Energieeinsparpotentiale dar; die vorgeschlagene Verfahrensänderung könne jedoch nachvollzogen werden. Die angeführten Begründungsaspekte, insbesondere der stetige EnEV-Wandel, würden seines Erachtens jedoch nicht durchtragen. Auch müssten weitere Maßnahmen, wie z. B. die Vermeidung von Schimmelbildung nach Einbau hochgedämmter Fenster, bereits im Rahmen der Untersuchung mitbetrachtet werden. Die energetische Sanierung dürfe in ihrer Wertigkeit nicht hinter den betriebs- und sicherheitsrelevanten Aspekten zurücktreten.
Stadtbaurat Leuer betont, dass das bisherige Verfahren nicht als falsch angesehen werden könne; nach den untersuchten 60 % der Liegenschaften lägen jedoch hinreichende Erkenntnisse für eine Verfahrensänderung vor. Zur Kritik von Ratsherrn Herlitschke sei festzuhalten, dass zwar Ableitungen aus der EnEV vorgenommen werden können, im konkreten Fall jedoch wesentliche Teile aktualisiert zu prüfen seien. Darüber hinaus erfolge im Rahmen der reinen Gutachtenerstellung noch keine bauphysikalische Betrachtung, sondern erst bei der späteren Bau- und Umsetzungsplanung.
Ratsherr Sommerfeld kritisiert die bisherige Umsetzung des Ratsauftrags durch die Verwaltung. Die bezweckte bessere Entscheidungsgrundlage für den Rat liege nicht vor; die erstellten Gutachten hätten sich zudem als wirkungslos erwiesen. Auch die vorgeschlagene Verfahrensänderung werde als nicht zielführend erachtet. Es werde das abgebildet, was der Gesetzgeber ohnehin fordere. Ratsherr Sommerfeld regt einen eigenständigen Themenkomplex Energieeinsparung und Berücksichtigung in entsprechenden Prioritäten-Listen an.
Stadtbaurat Leuer nimmt Bezug auf seine vorhergehenden Ausführungen und begründet die bisherige Vorgehensweise der Verwaltung in entsprechender Ausführung des Ratsauftrags. Auch wenn das Thema Energie aufgrund anderer Themenlagen in den vergangenen Jahren keinen Schwerpunkt darstellen konnte, wurde mit den untersuchten 60 % der Liegenschaften der bezweckte Überblick über die Energieeinsparpotentiale erreicht.
Ratsherr Kubitza fragt nach dem ermittelten Gesamt-Energieeinsparpotential. Ratsherr Herlitschke bittet um Mitteilung der Größenordnung der minimalen, mittleren und maximalen CO2- und Energieeinsparmöglichkeit unter Berücksichtigung der eingesetzten Kosten. Die Beantwortung erfolgt im Rahmen des weiteren Gremienlaufs der Vorlage.
Ratsherr Herlitschke appelliert, dass bei der künftigen Vorgehensweise jeweils eine vollumfängliche Gesamtbetrachtung - einschließlich energetischer Betrachtung - erforderlich sei. Damit entsprechende Maßnahmen wirken und ihr Potential entfalten könnten, müsse die Gesamtumsetzung eines Vorhabens möglichst schnell und ganzheitlich in einem Zuge erfolgen.
Die Ausschussmitglieder erörtern die Aufnahme und ggf. weitere Spezifizierung des Passus „sinnvolle und sich zeitnah amortisierende“ Energiesparmaßnahmen in den zu erweiternden Beschlusstext. Nach umfassender Aussprache wird der Beschlussvorschlag in folgender geänderter Fassung zur Abstimmung gestellt:
„Der Vorschlag der Verwaltung zur Aufhebung der Erstellung von Energiegutachten gemäß Ratsbeschluss vom 08.05.2012 wird angenommen.
Stattdessen sollen bei ohnehin anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer zusammenhängenden Sanierungsplanung Energiegutachten und Energieberatungen mit dem Ziel beauftragt werden, die Möglichkeit der Umsetzung von sinnvollen Energiesparmaßnahmen zu prüfen.“
Beschluss (Empfehlung an Verwaltungsausschuss und Rat;
geändert beschlossene Fassung):
„Der Vorschlag der Verwaltung zur Aufhebung der Erstellung von Energiegutachten gemäß Ratsbeschluss vom 08.05.2012 wird angenommen.
Stattdessen sollen bei ohnehin anstehenden Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer
zusammenhängenden Sanierungsplanung Energiegutachten und Energieberatungen mit
dem Ziel beauftragt werden, die Möglichkeit der Umsetzung von sinnvollen Energiesparmaßnahmen zu prüfen."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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16,3 kB
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