Rat und Stadtbezirksräte
25.02.2016 - 28 Haushaltssatzung 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 28
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 25.02.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
16-01516 Haushaltssatzung 2016
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Beratungsgang und Ergebnisse der Einzelabstimmungen zu den lfd. Nrn. 2 – 7 des Beschlussvorschlags:
Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake ruft zunächst die einzelnen Anlagen auf und lässt sie soweit erforderlich abstimmen. Bei den Abstimmungen wird nach dem folgenden Verfahren vorgegangen: Anträge, über die bereits im Fachausschuss eine Beschlussfassung erfolgt ist, sollen nicht erneut im FPA aufgerufen werden. Der FPA schließt sich in diesem Fall der Beschlussempfehlung des jeweiligen Fachausschusses an, sofern nicht von Mitgliedern des FPA eine Beratung bzw. Beschlussfassung gewünscht wird. Anträge, die in zwei Ausschüssen behandelt wurden und die ein Ausschuss angenommen bzw. abgelehnt und ein anderer Ausschuss passieren lassen hat, gelten als angenommen bzw. abgelehnt und werden nicht erneut aufgerufen. Abgestimmt werden müssen Anträge mit divergierender Empfehlung aus den Fachausschüssen sowie Anträge, die in den Fachausschüssen noch nicht abgestimmt worden sind. Jeder Antrag kann jedoch von den Ausschussmitgliedern erneut zur Abstimmung aufgerufen werden. Gegen diese Verfahrensweise erhebt sich kein Widerspruch im Ausschuss.
Anlage 1 zur Vorlage
Anfragen/Anregungen (mit Beantwortungen):
Der Ausschuss nimmt die Beantwortungen zur Kenntnis.
Zu lfd. Nr. 2 des Beschlussvorschlags:
Anlage 2 zur Vorlage und 2. Ergänzung
Finanzunwirksame Anträge:
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen siehe Anlage 2 zur Niederschrift.
Hierin aufgeführt sind auch die Abstimmungsergebnisse über die Anträge 161, 169 und 170, die mit Anlage 0 der 2. Ergänzungsvorlage verteilt wurden.
Der FPA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Finanz- und Personalausschuss schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Zu lfd. Nr. 3 des Beschlussvorschlags:
Anlage 3 zur Vorlage
Veränderungen der Strategische Ziele sowie der Kennzahlen und Maßnahmen zu den Wesentlichen Produkten:
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Zu lfd. Nr. 4 des Beschlussvorschlags:
Anlage 4.1 zur Vorlage und 2. Ergänzung, Anträge 171 und 172
Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Ergebnishaushalt):
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen siehe Anlage 3 zur Niederschrift. Hierin enthalten sind auch die Abstimmungsergebnisse über die Anträge 171 und 172, die erst kurz vor bzw. während der FPA-Sitzung eingereicht wurden.
Der FPA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Finanz- und Personalausschuss schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 4 Enthaltungen: 0
Anlage 5.1 zur Vorlage und 2. Ergänzung
Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte (Finanzhaushalt inkl. IP)
Zu den Einzel-Abstimmungsergebnissen siehe Anlage 4 zur Niederschrift.
Der FPA stimmt über alle Anträge, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Beschluss:
Der Finanz- und Personalausschuss schließt sich der Ausschussempfehlung an.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Zu lfd. Nr. 5 des Beschlussvorschlags:
Anlage 4.2.1 zur Vorlage und 1. und 2. Ergänzung
Ansatzveränderungen der Verwaltung (Ergebnishaushalt):
Die folgenden Ansatzveränderungen stehen in engem Zusammenhang mit bereits abgestimmten Fraktionsanträgen, sodass keine Abstimmung zu diesen Ansatzveränderungen erfolgt:
- Nr. 13, Bürgerhaushalt (erledigt durch Fraktionsanträge 038 und 039)
- Nr. 68 Schulgirokonten (erledigt durch Fraktionsantrag 057)
- Nrn. 86, 108, 123 Zuschussdynamisierung (erledigt durch Fraktionsantrag 162).
Weiterhin werden die Ansatzveränderungen zur Wiedereinführung der Kindergarten-Entgelte (Nrn. 120, 124) aufgrund der Abstimmung über den Antrag DS 16-01629 und den Änderungsantrag DS 16-01715 für erledigt erklärt.
Die folgenden Ansatzveränderungen werden einzeln aufgerufen und abgestimmt:
- Nr. 26, Fachbereich 10, Kürzung des dezentralen Ansatzes für Aus- und Fortbildung
Abstimmungsergebnis: Dafür: 10 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0
- Nr. 27, Fachbereich 10, Kürzung des zentralen Ansatzes für Aus- und Fortbildung
Abstimmungsergebnis: Dafür: 10 Dagegen: 1 Enthaltungen: 0
- Nr. 110, Fachbereich 50, Überhang Zuschussdynamisierung 2014 und 2015
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Der FPA stimmt über alle übrigen Ansatzveränderungen insgesamt ab.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Anlage 4.2.2 zur Vorlage und 1. Ergänzung
Ansatzveränderungen der Verwaltung – Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
(Ergebnishaushalt):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 4.2.3 zur Vorlage und 1. Ergänzung
Ansatzveränderungen der Verwaltung – Flüchtlinge (Ergebnishaushalt):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.1 zur Vorlage
Ansatzveränderungen der Verwaltung, hier: Global-, Instandhaltungs- und GVG-Projekte
(Finanzhaushalt inkl. IP):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.2 zur Vorlage und 1. Ergänzung
Ansatzveränderungen der Verwaltung, hier: Einzelprojekte, Großprojekte und Programme
(Finanzhaushalt inkl. IP):
Die folgenden Ansatzveränderungen stehen in engem Zusammenhang mit bereits abgestimmten Fraktionsanträgen, sodass keine Abstimmung zu diesen Ansatzveränderungen erfolgt:
- Nr. 11a+b BBS V/ Erweiterung (erledigt durch Fraktionsantrag 124)
- 91a+b Neubau Parkdeck Stadthalle (erledigt durch Fraktionsantrag 166)
Der FPA stimmt über alle übrigen Ansatzveränderungen, die nicht einzeln aufgerufen werden, insgesamt ab.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 0 Enthaltungen: 4
Anlage 5.2.3 zur Vorlage
Ansatzveränderungen der Verwaltung, hier: Projekte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge" (Finanzhaushalt inkl. IP):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.4 zur Vorlage
Ansatzveränderungen der Verwaltung, hier: Projekte „Flüchtlinge“ (Finanzhaushalt inkl. IP):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.5 zur Vorlage
Ansatzveränderungen der Verwaltung ((Finanzhaushalt)
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Zu lfd. Nr. 6 des Beschlussvorschlags:
Anlage 4.3 zur Vorlage
Haushaltsneutrale Umsetzungen (Ergebnishaushalt):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.3.1 zur Vorlage
Haushaltsneutrale Ansatzveränderungen (Finanzhaushalt inkl. IP):
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Anlage 5.2.3.1 zur Vorlage
Anbringung von Haushaltsvermerken (Finanzhaushalt inkl. IP)
Die Änderungen werden insgesamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0
Zu lfd. Nr. 7 des Beschlussvorschlags:
Anlage 6 zur Vorlage und 1. Ergänzung
Bürgerhaushalt
Über die in der 1. Ergänzung aufgeführten Vorschläge erfolgt eine Einzelabstimmung:
- Platz 28: Mehr Grün in der Innenstadt schaffen
Abstimmungsergebnis: Dafür: 0 Dagegen: 9 Enthaltungen: 2
- Platz 32: Schlossplatz begrünen
Abstimmungsergebnis: Dafür: 0 Dagegen: 9 Enthaltungen: 2
- Platz 57: Platz der Deutschen Einheit, Schloßplatz und Burgplatz begrünen
Abstimmungsergebnis: Dafür: 1 Dagegen: 9 Enthaltungen: 1
Im Anschluss wird die lfd. Nr. 7. des Beschlussvorschlags abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Dafür: 7 Dagegen: 4 Enthaltungen: 0
Wortmeldungen zum Haushalt:
Ratsherr Sommerfeld fragt nach der Beantwortung der Anfrage 19 bezüglich der Spielgeräte. Diese fehle in der Zusammenstellung. Herr Loose, Fachbereich 67, erklärt, dass eine Beantwortung erstellt worden sei. Die abgebauten Spielgeräte könnten mittlerweile alle zeitnah ersetzt werden. Die Verwaltung sagt zu, die Beantwortung mit der Haushaltsvorlage zum Rat nachzureichen.
Bezüglich der Stellungnahme zum finanzunwirksamen Antrag 25, Klage gegen den Staatstheatervertrag von 1956, in Anlage 2 erklärt Ratsherr Sommerfeld, dass ihm bislang nicht bekannt gewesen sei, dass der Staatstheatervertrag alle fünf Jahre kündbar sei. Dies hätte die Verwaltung schon in 2013 mitteilen müssen, als ebenfalls ein Antrag zu diesem Thema vorlag und später im Jahr eine Anfrage der CDU gestellt wurde. Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake und Ratsherr Grziwa erklären, Ihnen sei dies ebenfalls nicht bekannt gewesen. Ratsherr Grziwa betont, dass die Verwaltung in der Stellungnahme auf die CDU-Anfrage auf die Kündigungsmöglichkeit hätte hinweisen sollen. Herr Dr. Malorny, Fachbereichsleiter 41, sagt zu, dies zu prüfen.
Zum finanzunwirksamen Antrag 170, Eintritt Städtisches Museum, der in Anlage 0 der 2. Ergänzung enthalten ist, erklärt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Flake, dass dieser einen Konsolidierungsvorschlag rückgängig mache und somit finanzwirksam sein müsste. Ratsherr Heere schlägt vor, dass die Satzungsvorlage in den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft gegeben wird, damit hier noch einmal über die inhaltliche Ausgestaltung der Eintrittsgelder beraten werden kann.
Zum Antrag 128 bezüglich des Eintracht-Stadions in Anlage 5.1 erklärt Ratsherr Heere, dass der Antrag insbesondere die Intention habe, dass die Verwaltung tätig wird und in Verhandlungen mit den Nutzern eintritt. Unter dieser Prämisse werde der Antrag zurückgezogen.
Ratsherr Sommerfeld fragt zu Antrag 132, Wegfall der Zuschüsse für private Denkmäler, Anlage 5.1, ob es zulässig sei mit öffentlichen Geldern private Bauten und somit auch damit verbundene Geschäftstätigkeiten zu fördern. Die Verwaltung sagt zu, dass eine Beantwortung außerhalb der Haushaltsberatungen im Planungs- und Umweltausschusses erfolgen wird.
Beschluss:
„Zur Vorbereitung der Haushaltslesung des Rates am 15. März 2016 wird der Finanz- und Personalausschuss um folgende Beschlussempfehlung gebeten:
1.Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2016 nach dem derzeitigen Stand mit
a)dem Haushaltsplan 2016 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm 2015 - 2019
b)den Haushaltsplänen 2016 einschließlich Stellenübersichten und
Investitionsprogramm 2015 - 2019 für
-die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement
-die Sonderrechnung Stadtentwässerung und
-die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c)dem Haushaltsplan 2016 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt.
2.Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3.Die Änderungsvorschläge der Verwaltung zu Wesentlichen Produkten und Maßnahmen in einzelnen Teilhaushalten werden nach Maßgabe der Einzelabstimmungen beschlossen (Anlage 3).
4.Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.1 und 5.1).
5.Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.2 und 5.2).
6.Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 4.3 und 5.3).
7.Aus den 75 am besten bewerteten Einwohnervorschlägen zum Bürgerhaushalt werden aus dem Themenbereich ÖPNV die Bürgervorschläge Nr. 2, 16, 27 und 40 sowie aus dem Themenbereich Fuß- und Radverkehr die Bürgervorschläge Nr. 15, 18, 20, 24 und 37 inhaltlich aufgegriffen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bzw. hierfür im Wirtschaftsplan der Braunschweiger Verkehrs-GmbH vorhandener Mittel unter Berücksichtigung bestehender Prioritäten umgesetzt.
Für die bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Vorschläge (Abschnitt C der Anlage 6.1) ist die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel nicht erforderlich.
Die unter Abschnitt B der Anlage 6.1 aufgeführten Vorschläge werden auf Grund des Ergebnisses der Vorberatung in den Fachausschüssen abgelehnt.
Für die übrigen Top 75-Vorschläge werden keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Verwaltung wird gebeten, die Inhalte dieser Vorschläge bei Bearbeitung der jeweiligen Themen zu würdigen und in die Entscheidung mit einfließen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Bürgerhaushalt auf ein vom Haushaltsplanverfahren zeitlich unabhängiges Verfahren umgestellt werden kann.
8.Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2016 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.
9.Der § 4 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen geändert:
„Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2016 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000.000 Euro festgesetzt."
10.1 Der § 6 der Haushaltssatzung 2016 wird folgendermaßen erweitert:
"Davon abweichend sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 150.000 Euro nicht übersteigen."
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung" unter dem Buchstaben g um diese Regelung zu ergänzen.
10.2 Die Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung" wird unter lit. g) um folgenden Satz 2 ergänzt:
"Die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Zusammenhang mit Flüchtlingsangelegenheiten ist bis zu einer Wertgrenze von 150.000 Euro im Einzelfall ein Geschäft der laufenden Verwaltung."
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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621,2 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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315,8 kB
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457,8 kB
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(wie Dokument)
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554,9 kB
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