Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.09.2016 - 25 Stadt als Steuerschuldnerin Neuregelung der Ums...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber dem Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße bis 31. Dezember 2016 zu erklären, dass die Stadt Braunschweig die bisherige Regelung in § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz auch für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführten Leistungen bis auf Weiteres anwendet.

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 9    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise