Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

01.09.2016 - 31.5 Karenzzeit: Keine Mandatsträger in Städtische B...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Braunschweig in den Gesellschafterversammlungen aller im Konzern organisierten Unternehmen werden angewiesen, die jeweiligen Geschäftsführungen zu veranlassen,

 

·soweit vorhanden, wiederum die Vertreter in nachgeordneten Gesellschafterversammlungen rekursiv wie in diesem Beschluss dargestellt anzuweisen, und

·keine Abgeordneten i.S.d. Par. 45 NKomVG während oder 2 Jahre nach ihrer Amtszeit im Rat der Stadt neu in ihrem Unternehmen anzustellen.

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 3    Dagegen: 6    Enthaltungen: 0    ABGELEHNT!

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