Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.10.2016 - 20 Verkleinerung von Aufsichtsräten

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird angewiesen zu beschließen, § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.

 

2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH werden angewiesen zu beschließen, § 7 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.

 

3. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen zu beschließen, § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.

 

4. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen zu beschließen, § 10 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages wie folgt zu ändern:

 

Der Aufsichtsrat besteht aus acht Mitgliedern.

 

Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt als Vorsitzenden sowie drei weitere Personen in den Aufsichtsrat.

 

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters entsendet der Rat der Stadt zwei im Krankenhausbereich erfahrene Persönlichkeiten, die nicht dem Rat der Stadt angehören.

 

Der Betriebsrat der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH entsendet zwei Vertreter in den Aufsichtsrat. Diese müssen dem Betriebsrat zum Zeitpunkt der Entsendung angehören.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 11    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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