Rat und Stadtbezirksräte
20.10.2016 - 21 Vergrößerung von Aufsichtsräten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 20.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
„1. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a)der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
b)der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig
zu beschließen, § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern. Der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie elf weitere Personen in den Aufsichtsrat.
2. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a)der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH werden angewiesen,
b)der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH
zu beschließen, § 8 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie elf weitere Personen in den Aufsichtsrat.
3. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
a)der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,
b)der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH
zu beschließen, § 9 Abs. 1 S. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH wie folgt zu ändern:
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; der Rat der Stadt Braunschweig entsendet den Oberbürgermeister oder einen von ihm vorgeschlagenen Beschäftigten der Stadt sowie elf weitere Personen in den Aufsichtsrat.“
