Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

20.01.2016 - 5 Einführung von Mietpreisbremse, Kappungsgrenze ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlage und verdeutlicht, dass durch die Einführung der Mietpreisbremse keine gravierenden Einschränkungen des Wohnungsmarktes zu erwarten seien.

 

Ratsfrau Ohnesorge begrüßt die Einführung einer Mietpreisbremse.

 

Ratsherr Manlik kritisiert, dass bei der durchgeführten Analyse Gemeinden des Flächenlandes Niedersachsen mit Großstädten wie Braunschweig verglichen würden. Ratsherr Manlik macht außerdem darauf aufmerksam, dass durch die Einführung der Mietpreisbremse in erhöhtem Maße Rechtsmittelverfahren zu erwarten seien.

 

Ratsherr Herlitschke befürwortet die Einführung einer Mietpreisbremse und erklärt, dass hinsichtlich der Bestandsmieten zurzeit zwar keine Erhöhungen zu erwarten seien. Im Bereich der Angebotsmieten sei jedoch eine Mietpreiserhöhung erkennbar, was langfristig auch zu einer Anpassung des Mietspiegels führe.

 

Ratsherr Hinrichs teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung über die Vorlage enthalten werde. Aus Sicht von Ratsherrn Hinrichs sei zu erwarten, dass insbesondere private Vermieter unmittelbar vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse die Mieten nochmal erhöhen würden. Ratsherr Hinrichs weist außerdem darauf hin, dass keine Notwendigkeit für die Einführung einer Mietpreisbremse bestehe, da für das Gebiet der Stadt Braunschweig ein Mietspiegel existiere.

 

Ratsfrau Palm befürwortet die Einführung einer Mietpreisbremse und macht darauf aufmerksam, dass der Wohnungsmarkt zur Daseinsvorsorge gehöre.

 

Stadtbaurat Leuer betont, dass der Wohnungsmarkt von der Stadt stark forciert werde. Stadtbaurat Leuer verweist hierzu auf die erhebliche Anzahl von Wohneinheiten, die in den vergangen Jahren durch die Schaffung von Planungsrecht bereits realisiert worden seien bzw. zukünftig noch realisiert würden.

 

Auf Frage von Ratsherrn Kühn teilt die Verwaltung mit, dass die Verordnung zur Mietpreisbremse voraussichtlich im Sommer 2016 in Kraft treten solle.

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9dagegen: 0Enthaltung: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise