Rat und Stadtbezirksräte
20.04.2016 - 3.1 Nutzung des Posttunnels am Hauptbahnhof Braunsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 20.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Ratsfrau Palm berichtet von der Anregung der SPD-Fraktion, den Posttunnel mit den Zuwegungen zum Bahngleis als Fahrradabstellanlage zu nutzen.
Herr Horn von der DB Netz AG erläutert, dass der Posttunnel der DB Netz AG gehöre und die Rampen zu den Bahngleisen im Eigentum der DB Station&Service AG seien. Die DB Station&Service AG plane, die Rampen zu den Bahngleisen 1 bis 4 kurzfristig zu verfüllen, in zwei Jahren sollen voraussichtlich auch die Rampen zu den Bahngleisen 5 bis 8 verfüllt werden.
Der Tunnel werde von der DB Netz AG zurzeit nicht genutzt und könne für eine Fahrradabstellanlage verwendet werden. Hierfür müsse ein Gestattungsvertrag zwischen der DB Netz AG und der Stadt Braunschweig abgeschlossen werden. Die Fahrradabstellanlage müsse von der Stadt Braunschweig betrieben werden. Auch die Verkehrssicherungsplicht, die Sicherstellung des Brandschutzes inkl. eines zweiten Rettungsweges und die Unterhaltung des Tunnels würden im Zuständigkeitsbereich der Stadt Braunschweig liegen.
Herr Horn beantwortet Fragen der Ausschussmitglieder.
Ratsfrau Palm fragt, ob es vergleichbare Fahrradabstellanlagen gäbe.
Herr Horn erklärt, dass nach seiner Kenntnis in Hannover eine ähnliche Anlage in Betrieb sei.
Der Ausschuss bittet um Mitteilung, unter welchen rechtlichen Bedingungen diese Anlage in Betrieb genommen worden sei.
