Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.06.2016 - 4 Städtebaulicher Vertrag Hildesheimer Straße 65 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Protokollnotiz: Die Tagesordnungspunkte 3.5, 4 und 5 werden zusammengefasst beraten.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert das Vorhaben. Es sei geplant, 200 Wohneinheiten zu errichten. Die entsprechenden Bauanträge lägen vor. Entscheidend sei, dass die verkehrliche Erschließung gesichert sei. Dafür sei die Errichtung einer Linksabbiegespur auf der Hildesheimer Straße erforderlich.

 

Ratsherr Herlitschke begrüßt die geplante Wohnbebauung und erläutert den Antrag 16-02466 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es müsse eine Regelung zum gebundenen Wohnraum und sozialen Wohnungsbau erfolgen. Bis 2023 würden ca. 400 gebundene Wohneinheiten fehlen. Ratsherr Herlitschke nimmt Bezug auf eine Aussage in der Sitzung des Bündnisses für Wohnen vom 07. Juni 2016, wonach diese Zahl ggf. sogar noch höher sei und bittet die Verwaltung hierzu um Prüfung.

 

Ratsfrau Palm betont, dass der Antrag nicht ausreichend sei und es ein Gesamthandlungskonzept mit verschiedenen Maßnahmen zur weiteren Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus geben müsse.

 

Stadtbaurat Leuer informiert, dass die Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch erfolge. Der Investor habe einen Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Die Verwaltung könne den Wunsch auf eine Quote für sozialen Wohnungsbau an den Investor weiterleiten, ein rechtlicher Anspruch lasse sich daraus jedoch nicht ableiten.

 

Stadtbaurat Leuer stellt klar, dass der städtebauliche Vertrag unabhängig von den Ergebnissen der Verhandlungen abgeschlossen und die Baugenehmigung erteilt wird. Ratsherr Herlitschke stimmt dem zu.

 

Stadtbaurat Leuer verdeutlicht, dass der soziale Wohnungsbau nicht nur bei Neubauten zu berücksichtigen sei. Eine generelle Quote für Neubauten sei daher nicht zielführend.

 

Ratsherr Hinrichs erklärt, dass es für private Investoren Anreize geben müsse, um sozialen Wohnungsbau zu schaffen.

 

Ratsfrau Ohnesorge berichtet, dass der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet der Straßenplanung und Erschließung zugestimmt habe. Es sei jedoch bemängelt worden, dass die Mitteilung erst sehr kurzfristig vorgelegt worden sei. Inhaltich sei die Grundwasserentwicklung durch die Tiefgarage, der Einfluss der Tiefgaragenausfahrt auf den Radverkehr der Hildesheimer Straße sowie und ein erhöhter Besucherverkehr im Bereich der Grundschule  Diesterwegstraße thematisiert worden.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass lediglich 22 Besucherparkplätze über die Diesterwegstraße erschlossen würden, der zu erwartende Einfluss auf die Grundschule sei daher gering. Die Tiefgaragenausfahrt werde konstruktiv so ausgeführt, dass der Radverkehr auf der Hildesheimer Straße gut einsehbar sei. Außerdem werde hier die Lichtsignalanlage am Ringgleisweg positiven Einfluss nehmen. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass es technisch möglich sei, die Tiefgarage mit einer Wanne gegen einen erhöhten Grundwasserspiegel abzusichern.

 

Herr Benscheidt beantwortet Fragen von Ratsherrn Schicke-Uffmann zur Ringgleiswegführung.

 

 

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Beschluss:

„Dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für das Bauvorhaben Hildesheimer Straße 65 (Noltemeyergrundstück) zwischen der Stadt und der Caja 16 Projekt GmbH, Telingskamp 10, 46395 Bocholt, als Vorhabenträger mit den in der Begründung aufgeführten wesentlichen Inhalten wird zugestimmt."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 10dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise