Rat und Stadtbezirksräte
31.08.2016 - 12.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 31.08.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Warnecke erläutert die Vorlage und verdeutlicht den Unterschied zwischen dem vorhabenbezogen Bebauungsplan und dem Durchführungsvertrag, der mit dem Investor abgeschlossen werde. Über den Durchführungsvertrag werde in dieser Sitzung noch nicht beraten.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Herlitschke erklärt Herr Warnecke, dass die Einrichtung einer Kindertagesstätte planungsrechtlich möglich sei.
Ratsfrau Ohnesorge erklärt, dass in der Ergänzungsvorlage die Beratung im Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet nicht vollumfänglich dargestellt sei.
Ratsfrau Ohnesorge macht darauf aufmerksam, dass das Vorhaben den Zielen des Sanierungsgebietes „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“ widerspreche. Sie weist darauf hin, dass von einer Miete von 10,- € / m² auszugehen sei, was für das Gebiet der Sozialen Stadt zu hoch sei. Darüber hinaus sei in den Sanierungszielen festgelegt, dass stark überbaute Blockinnenbereiche zur Schaffung ruhiger Innenhöfe behutsam zu entkernen und zu begrünen seien, was hier nicht der Fall sei. Ratsfrau Ohnesorge bemängelt außerdem die Verschattung der Nachbargebäude.
Stadtbaurat Leuer erläutert, dass es im Innenstadtbereich eine Vielzahl vergleichbarer Situationen mit ähnlich geringen Grenzabständen gäbe. Er gibt zu bedenken, dass mehr Grünfläche entstehe, als zurzeit vorhanden sei. Hinsichtlich der Miethöhe sei die Verwaltung in Gesprächen mit dem Investor, es sei auch eine Belegungsbindung geplant.
Ratsherr Herlitschke verdeutlicht, dass bei der Miethöhe nicht nur der Quartmeterpreis sondern auch der Preis betrachtet werden müsse, der insgesamt für eine Wohnung zu entrichten sei.
Auf Frage von Ratsherrn Dr. Büchs erklärt Herr Mollerus, dass der Anteil der Dachbegrünung voraussichtlich 40% betrage.
Beschluss:
„Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der Begründung wird mit der Maßgabe zugestimmt, die Planunterlagen vor der Auslegung gemäß § 3 (2) Bau-gesetzbuch (BauGB) dahingehend zu ändern, dass in der Anlage 3 a die Baugrenze im Bereich des Cyriaksrings durch eine Baulinie ersetzt wird Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen."
