Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.10.2016 - 17 Ottenroder Straße - Begründung einer Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlage. Er weist darauf hin, dass mit dem Beschluss lediglich städtebauliche Maßnahmen in Betracht gezogen würden. Ein konkrete Planung gäbe es zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Stadtbaurat Leuer führt weiter aus, dass die Stadt das Vorkaufsrecht immer dann ausüben könne, wenn ein Grundstück verkauft werde. Er betont, dass Enteignungen nicht geplant seien und auch das Instrument der Umlegung ohne eine konkrete städtebauliche Planung ausscheide.

 

Ratsherr Herlitschke macht darauf aufmerksam, dass eine langfristige Flächenvorsorge erforderlich sei.

 

Auch Ratsfrau Palm unterstreicht, dass mit dem Beschluss lediglich eine langfristige Perspektive gesichert werden solle. Es müsse jedoch gezielte Informationen an die Eigentümer und Pächter der Grundstücke geben, z.B. über Flugblätter. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Ratsfrau Palm betont, dass das Bauwagendorf „Hossa“ erhalten bleiben müsse. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass das Bauwagendorf außerhalb des Geltungsbereichs der Vorkaufsrechtssatzung liege.

 

Auf Frage von Ratsherrn Dobberphul erklärt Stadtbaurat Leuer, dass auch die Führung des Ringgleisweges in eine mögliche städtebaulich Planung einbezogen würde.

 

Ratsherr Dr. Büchs bemängelt, dass es in diesem Bereich eine Grünfläche gäbe, die versiegelt werden könnte. Außerdem liege das Gebiet im Bereich der geplanten Campusbahn, die aufgrund der standardisierten Bewertung bisher nicht umgesetzt werden solle. Er äert Bedenken, dass der Beschluss über die Vorkaufsrechtssatzung und die Errichtung eines möglichen neuen Wohngebietes Einfluss auf die standardisierte Bewertung haben könne.

 

Ratsherr Herlitschke verdeutlicht, dass die Flächen eher versiegelt werden könnten, wenn private Investoren die Grundstücke erwerbenrden. Er erklärt, dass es durch den Beschluss über die Vorkaufrechtssatzung keinen Vorteil für die Berechnung der standardisierten Bewertung der Campusbahn gäbe.Herr Mollerus bestätigt dies.

 

rgermitglied Räder erklärt, dass im letzten Satz auf Seite 1 der Vorlage das Wort „untergeordneter“ durch „ungeordneter“ ersetzt werden müsse. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Ratsherr Manlik betont, dass eine langfristige Flächensicherung zwingend erforderlich sei. Das Instrument der Vorkaufsrechtssatzung müsse noch viel häufiger angewendet werden. Ein Zusammenhang mit der Errichtung der Campusbahn sei im vorliegenden Fall abwegig.

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Beschluss:

„Für das in der Anlage bezeichnete Stadtgebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke gemäß § 25 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.“

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8dagegen: 1Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise