Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.10.2016 - 4 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Geor...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Leiter des Georg-Eckert-Instituts, Herr Prof. Dr. Fuchs, erläutert die Notwendigkeit des geplanten Vorhabens. Er verdeutlicht, dass die bauliche Erweiterung wichtig sei für die Standortsicherung des Instituts.

 

Stadtbaurat Leuer betont, dass der Neubau so schlicht wie möglich gestaltet werden solle. Durch den geplanten Standort würden auch die Flächen für einen Okerwanderweg gesichert.

 

Herr Warnecke beantwortet Fragen von Ratsherrn Schicke-Uffmann.

 

rgermitglied Räder bemängelt, dass Belange des Natur- und Denkmalschutzes nichts ausreichend gewürdigt würden.

 

Aus Sicht von Ratsherrn Dr. Büchs werde die Villa durch den Anbau denkmalrechtlich entwertet. Es gäbe eine Alternativplanung des Wallringforums, die eine direkte Anbindung an das Schwesternwohnheim vorschlage. Außerdem sei eine ausreichende Bürgerbeteiligung nicht erfolgt.

 

Ratsfrau Palm weist darauf hin, dass es sich bei dem jetzigen Verfahren um den Auslegungsbeschluss handele, so dass Einwände noch gewürdigt werden könnten.

 

Herr Hornung verdeutlicht den geplanten Standort des Anbaus. Der Neubaukörper vermittle in seiner klaren schnörkellosen Kontur nachvollziehbar zwischen der Villa und dem sechsgeschossigen Schwesternwohnheim. Die eigentliche Störung der Villa beschränke sich auf eine schmale eingeschossige gläserne Brücke. Dafür erhalte die Villa ihren repräsentativen Eingang zur Celler Straße wieder. Heute sehr störende Galerieebenen und Buch-Stellagen im Foyer würden entfernt. Aus Sicht der Denkmalpflege werde die Villa daher insgesamt durch die geplanten Umbaumaßnahmen gewinnen.

 

Stadtbaurat Leuer betont, dass verschiedene unterschiedliche Planungen abgewogen und geprüft worden seien. Die Belange des Natur- und Denkmalschutzes seien ausgiebig gewürdigt worden. Er weist darauf hin, dass bei der jetzigen Planung die historische Parkanlage erhalten bleibe.

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Beschluss:

1. Das bisher als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 des Bau-gesetzbuches (BauGB) geführte Aufstellungsverfahren wird mit der öffentlichen Auslegung als Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift im Normalverfahren fortgeführt.

2. Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Georg-Eckert-Institut, Celler Straße“, AP 24, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) (BauGB) öffentlich auszulegen.“

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9dagegen: 1Enthaltungen: 1

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise