Rat und Stadtbezirksräte
23.11.2016 - 20.3 Lärmmessungen am FlughafenAntrag der Fraktion B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20.3
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 23.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
16-02955 Lärmmessungen am Flughafen
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Mühlnickel bringt den Antrag ein.
Stadtbaurat Leuer verweist auf die Mitteilung 16-02955-01 der Verwaltung. Er betont, dass die beantragten Messungen nicht zielführend seien. Vor dem Hintergrund der hohen Kosten solle vielmehr auf den Flughafen zugegangen werden mit der Bitte um Prüfung der möglichen Lärmquellen.
Ratsfrau Gries spricht sich für Messungen aus.
Ratsherr Dr. Mühlnickel regt an, Forschungseinrichtungen wie die TU Braunschweig in die Messungen mit einzubeziehen.
Auf Frage von Ratsherrn Scherf erklärt Herr Gekeler, dass die Kosten für begleitete Messungen 450.000,- € betragen würden.
Ratsfrau Palm regt an, zunächst Gespräche mit der Flughafengesellschaft zu führen.
Beschluss:
„Der Rat der Stadt Braunschweig wird gebeten, zu beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Umfeld des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg an den Grenzen zu Wohngebieten zeitlich aufgelöste Messungen der Schallimmissionen (A-bewertete Summenpegel und für die empfundene Belästigung relevante Kenngrößen (z.B. Terzspektren, Taktmaximalpegel)) durchzuführen.
Die Messungen sollen dazu dienen, die tatsächliche Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens in den umgebenden Stadtteilen festzustellen. Konkret sind an den jeweils dem Flughafengelände am nächsten liegenden Gebäuden der Stadtteile Waggum, Wenden, Bienrode und Hondelage kontinuierliche Messungen über einen repräsentativen Zeitraum von mindestens einem Monat durchzuführen.
Aus den gemessenen Werten ist anschließend über Ausbreitungsberechnungen die Belastung der Braunschweiger Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln. Die gemessenen und die berechneten Werte sollen vollständig dokumentiert und veröffentlicht werden.
Für den Fall, dass die Immissionswerte in den Stadtteilen die nach der jeweiligen Gebietskategorie zulässigen Grenzwerte überschreiten, wird die Verwaltung gebeten, geeignete Vorschläge zu machen, wie die Einhaltung der Grenzwerte zukünftig erreicht werden kann.“
