Rat und Stadtbezirksräte
23.11.2016 - 16.1 Änderungsantrag zu PLUA 23.11.2016,TOP 16 "Anpa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 23.11.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgezogen
Zu: „Richtlinie für Zuschüsse zur Installation von Photovoltaik-Batteriespeichern“
1. Punkt 4.1. wird ersatzlos gestrichen.
Begründung: Es ist nicht einzusehen, dass eine Nachrüstung älterer Anlagen nicht förderfähig sein sollte.
2. Änderung unter 5.:
„Die Förderung beträgt 300 EUR je kWh nutzbare Speicherkapazität, maximal 4000 EUR je Vorhaben.“
Begründung: Konkretisierung. In der Regel werden Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher beim selben Händler gekauft, die alte Formulierung könnte preisliche Verschiebungen zugunsten der Speicher provozieren.
Zu: „Richtlinie für Zuschüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“
Änderung unter Punkt 5:
„Förderfähig sind: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp“
Begründung: Gegen eine Photovoltaikanlage z. B. auf dem Garagendach oder z. B. einer Sporthalle wäre auch nichts einzuwenden.
