Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.11.2016 - 16.1 Änderungsantrag zu PLUA 23.11.2016,TOP 16 "Anpa...

Beschluss:
zurückgezogen
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Wortprotokoll

 

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Zu: „Richtlinie für Zuschüsse zur Installation von Photovoltaik-Batteriespeichern“

1. Punkt 4.1. wird ersatzlos gestrichen.

Begründung: Es ist nicht einzusehen, dass eine Nachrüstung älterer Anlagen nicht förderfähig sein sollte.

 

2. Änderung unter 5.:

„Die Förderung beträgt 300 EUR je kWh nutzbare Speicherkapazität, maximal 4000 EUR je Vorhaben.“

Begründung: Konkretisierung. In der Regel werden Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher beim selben Händler gekauft, die alte Formulierung könnte preisliche Verschiebungen zugunsten der Speicher provozieren.

 

Zu: „Richtlinie für Zuschüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen“

Änderung unter Punkt 5:

„Förderfähig sind: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp“

Begründung: Gegen eine Photovoltaikanlage z. B. auf dem Garagendach oder z. B. einer Sporthalle wäre auch nichts einzuwenden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Änderungsantrag wurde zurückgezogen.

 

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