Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.06.2016 - 9 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine – Unte...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

RH Bosse (FC Wenden, lfd. Nr. 17) und RH Wendt (Schützenverein Querum, lfd. Nr. 59 ) erklären ein Mitwirkungsverbot gem. § 3 der GeschäftsordnungSie nehmen ander Beratung und Abstimmung zu den Inhalten der betroffenen Vereine nicht teil.

 

Die Verwaltung erläutert den Sachstand bei den Sportvereinen FC Braunschweig von 1945 e.V. und Sportverein Lindenberg von 1949 e.V., beiden Vereinen wurden die Abschläge inzwischen ausgezahlt. Beim FC Braunschweig von 1945 e.V. steht eine abschließende Prüfung aus. Im Fall des SV Lindenberg von 1949 e.V. wird die die Verwaltung eine Rückforderung erheben.

 

RH Dr. Dr. Büchs beantragt, über den Unterhaltungszuschuss für den Golf-Klub Braunschweig e.V.

gesondert abzustimmen. Der Ausschuss beschließt einstimmig, so zu verfahren.

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Beschluss:

„1. Für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur werden den in der Anlage genannten Sportvereinen für das Jahr 2016 pauschalierte Zuschüsse in der dort angegebenen Höhe und vorbehaltlich der Freigabe des Haushalts 2016 gewährt. Die Auszahlung erfolgt unter Abzug der bereits gewährten Abschläge gemäß Beschluss des Sportausschusses vom 14. April 2016.

2. Die Auszahlung der 2. Hälfte des Unterhaltungszuschusses für das Jahr 2016 für die vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen an den Fußball Club Braunschweig von 1945 e.V. erfolgt nach abschließender Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses des Jahres 2014.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Unterhaltungszuschuss bei Bestandsveränderungen der bezuschussten Fördergegenstände bis zu einer Abweichung von +/- 10 % entsprechend anzupassen."

 

 

 

 

 

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Abstimmung über lfd. Nr. 22 (Golf-Klub Braunschweig e.V.)

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 8dagegen: 1Enthaltungen: 0

 

 

Abstimmung über Gesamtvorlage ohne lfd. Nr. 22

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 9dagegen: 0Enrthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise