Rat und Stadtbezirksräte
25.08.2016 - 9 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Sons...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 25.08.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ratsherren Dr. Blöcker (1. lfd. Nr. 28), Sommerfeld (1. lfd. 93 und 2.), Wendroth (1. lfd. Nr. 69) und Wendt (1. lfd. 49) erklären ein Mitwirkungsverbot gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates für die Abstimmung zu den Vereinen in denen Sie die Funktion des 1. Vorsitzenden ausüben.
RH Sommerfeld fragt nach, inwiefern eine Abgrenzung bei den Übungsleiterentgelten zu kommerziellen Angeboten gemacht werden kann. Die Verwaltung erläutert, dass Zuschüsse zu Übungsleiterentschädigungen gewährt werden, sofern die Vereine die Voraussetzungen der Sportförderrichtlinien erfüllen.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss:
„1. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 97 genannten Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 47.027,09 € werden gewährt.
2. Dem VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e.V. wird im Rahmen der Verteilung von Übungsleiterentschädigungen für das erste Kalenderhalbjahr 2015 ein weiterer Zuschuss in Höhe von 48,62 € gewährt."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108,4 kB
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