Rat und Stadtbezirksräte
15.11.2016 - 4 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Sons...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Di., 15.11.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ausschussvorsitzender RH Wendroth (lfd. Nr. 62), RH Bratschke (lfd. Nr. 45) und RH Sommerfeld (lfd. Nr. 86) erklären als Vorstandsmitglieder ihrer Vereine ein Mitwirkungsverbot gemäß § 3 der Geschäftsordnung und werden sich an der Beratung und Abstimmung zu den jeweiligen lfd. Nummern nicht beteiligen.
Die Verwaltung erläutert die Vorlage und erklärt, dass es im Dialog mit dem Stadtsportbund angestrebt wird, das Antragsverfahren für die Vereine zu vereinfachen, auch wenn mit der Beantragung von Zuschüssen für Übungsleiterentgelte bei unterschiedlichen Stellen unterschiedliche Rechtskreise betroffen sind. Dieses soll Bürokratie bei den Vereinen verringern.
RH Sommerfeld fragt nach dem Sachstand bezüglich einer Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Bezuschussung der Übungsleiterentgelte und der Bezuschussung von Übungsleitern, die auch durch Dritte, wie bspw. Krankenkassen, finanziert werden.
Die Verwaltung erläutert, dass das Thema Bezuschussung von Übungsleiterentgelten grundsätzlich im Kontext der Sportförderrichtlinien, die im Jahr 2017 überarbeitet werden sollen, zu sehen ist. Derzeit sieht die Verwaltung im gesamten Sportbudget keine Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhöhen, ohne an anderer Stelle zu kompensieren und verweist auf das Antragsrecht der Fraktionen zu den anstehenden Haushaltsberatungen. Hinsichtlich der im Reha- oder Präventivsport tätigen Übungsleiter, die auch durch Krankenkassen finanziert werden, wird es, genauso wie für hauptamtliche Übungsleiter, die derzeit noch nicht in den Sportförderrichtlinien berücksichtigt sind, im kommenden Jahr eine Analyse geben.
Die Verwaltung wird den Ausschuss über das Ergebnis informieren.
Beschluss:
„1. Die Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen im Jahr 2016 erfolgt abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig durch die Verwaltung.
2. Abweichend von Ziffer 3.62 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig werden im Jahr 2016 auch Trainer/innen, die über eine gültige DOSB-Lizenz verfügen, nebenamtlich tätig sind und für diese Tätigkeit vom Verein eine Vergütung erhalten, bei der Verteilung der städtischen Übungsleiterentschädigungen berücksichtigt.
3. Die in der Anlage unter den laufenden Ziffern 1 - 90 genannten Zuwendungen mit einer
Gesamtsumme in Höhe von bis zu 47.049,81 € werden gewährt.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,4 kB
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