Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.08.2016 - 7.3.1 Erhalt des Magnifestes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

rgermeisterin Ihbe geht auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zum Erhalt des Magnifestes ein und hebt die hohe Bedeutung des Magnifestes für Braunschweig hervor. Aus diesem Grund sollte eine Lösung gefunden werden, damit das Fest auch ab dem kommenden Jahr regelmäßig stattfinden kann. In diesem Zusammenhang muss auch überlegt werden, wie die Verwaltung bei der Veranstaltung helfen kann.

 

Ausschussvorsitzender Hinrichs schließt sich im Namen der CDU-Ratsfraktion dieser Argumentation an. Die CDU-Ratsfraktion sieht ebenfalls die hohe und überregionale Bedeutung des Magnifestes. 

 

Wirtschaftsdezernent Leppa verliest die ausführliche Stellungnahme. Aus dieser wird deutlich, dass in der Tat die Gebühren für die Feuerwehr gestiegen sind. Er weist ebenfalls darauf hin, dass das Einwerben großer Sponsoringetats für Bestandsveranstaltungen mit breitem Publikum schwierig ist.

 

Nach dem Verlesen der Stellungnahme wird die Sitzung unterbrochen, um Vertretern der Werbegemeinschaft Magni und der Bürgerschaft Magniviertel e. V. die Möglichkeit zu geben, sich zu äern.

 

Nach der Wiederaufnahme der Sitzung wird deutlich, dass die Werbegemeinschaft Magni und die Bürgerschaft Magnivierteil e. V. ein großes Interesse daran haben, dass das Magnifest auch ab 2017 regelmäßig durchgeführt wird. Es besteht die Bereitschaft, als Veranstalter für das Magnifest zu fungieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So wurde beispielsweise die Übernahme der Kosten für den Brandschutz, die Lockerung des Schallschutzes sowie die Übernahme der Beschilderung und Absperrung durch die Stadt Braunschweig als Voraussetzung angeführt.

 

Das Thema wird weiter im Wirtschaftsausschuss diskutiert und darum gebeten, die Thematik regelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen. Deutlich wird, dass seitens der Ratsfraktionen Überlegungen angestellt werden, Haushaltsmittel zur Durchführung des Magnisfestes im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen zu beantragen.

   

 

 

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Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise