Rat und Stadtbezirksräte
18.12.2015 - 8 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Fr., 18.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Mündliche Anfragen:
Ratsherr Rosenbaum erklärt, dass er seine Fragen der Verwaltung vorab zukommen lassen habe.
- Er fragt nach dem Wirtschaftsplan der Flughafengesellschaft für 2016 sowie dem Sachstand zu dem im Wirtschaftsplan 2014 genannten Ausbau des Hauptgebäudes des Flughafens auch vor dem Hintergrund des Verkaufs des VW-Airbus.
Herr Erster Stadtrat Geiger erläutert zunächst, dass der Wirtschaftsplan noch nicht vorgelegt worden sei, weil eine Synchronisierung der Wirtschaftspläne der Gesellschaften mit der Haushaltsplanung der Stadt erfolge. Die Wirtschaftsplanungen der Gesellschaft würden – abgestimmt auf dem geänderten Verwaltungsentwurf – ab Anfang des Jahres 2016 vorgelegt.
Zur Beantwortung der Frage verliest Herr Erster Stadtrat Geiger die hierzu von der Flughafengesellschaft mitgeteilte Antwort:
„Die Prüfungen für die Sicherstellung der Fremdfinanzierung für den Ausbau des Hauptgebäudes sind noch nicht abgeschlossen. Der Wirtschaftsplan für das kommende Jahr 2016 nennt den Ausbau des Hauptgebäudes daher lediglich nachrichtlich. Eine Realisierung ist demnach im Jahr 2016 derzeit nicht vorgesehen. Im Hauptgebäude werden zudem Passagiere lediglich im sogenannten Taxi- oder Anforderungslinienverkehr abgefertigt; das erwähnte Luftfahrzeug war jedoch im alleinigen Werkverkehr des betreffenden Kunden ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen des Hauptgebäudes im Einsatz. Ein Verkauf wirkt sich daher auf diese Planungen auch inhaltlich nicht aus.“
- Auf die Nachfrage von Ratsherrn Rosenbaum zu den Leitlinien der EU-Kommission bezüglich staatlicher Beihilfen für Flughäfen und wie in Braunschweig darauf reagiert werden solle, verliest Herr Erster Stadtrat Geiger die folgende Antwort der Flughafengesellschaft:
„Bei den angesprochenen Leitlinien zur Flughafenfinanzierung handelt es sich nicht um eine gesetzliche Regelung. Diese Leitlinien werden bei der Einzelfallprüfung von Zuschussleistungen durch die öffentliche Hand gegenüber den europäischen Flughäfen durch die EU-Kommission herangezogen. Die Leitlinien differenzieren die Kosten für den sogenannten wirtschaftlichen Betrieb (hierunter fällt insbesondere der Aufwand zur Durchführung des Flugbetriebs) von den damit im wesentlichen verbleibenden Kosten für den sogenannten nichtwirtschaftlichen Betrieb (hierunter fallen beispielsweise die Erbringung von hoheitlichen Aufgaben sowie die Bereitstellung von hierfür erforderlichen Räumen (etwa für Polizei, Bundespolizei, Zoll, u. ä.), die Flugverkehrskontrolle, der Flughafenbrandschutz, der Winterdienst, die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Luftsicherheit, u. a.). Letztere können nach einer entsprechenden Abgrenzung einer Bezuschussung zugänglich gemacht werden. Die Differenzierung ist zudem Gegenstand von derzeit noch laufenden Gesprächen mit dem für den Vollzug der Leitlinie zuständigen Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erstellung einer Vollzugsanweisung. Hierzu erstellen die von den Leitlinien besonders betroffenen Regionalflughäfen derzeit noch ein Benchmarking. Der Wirtschaftsplan selber sieht zur Verbesserung der Ertragslage eine Anpassung der Entgelte vor. Außerdem prüft der Flughafen die Erschließung weiterer Einnahmequellen im Bereich der Abfertigungsdienstleistungen sowie – unter Hinzuziehung einer Organisationsberatung – eine Optimierung des Personalbestandes.“
