Rat und Stadtbezirksräte
10.12.2015 - 2 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hanke
- Datum:
- Do., 10.12.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klockgether vom Fachbereich Soziales und Gesundheit, Herr Warnecke vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz sowie Herr Loose vom Fachbereich Stadtgrün und Sport stellen die Vorlage in ihren einzelnen Punkten vor, gehen auf die Standorte im Stadtbezirk ein und beantworten Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Herr Loose kündigt eine Containerlösung für die durch die Sperrung der Sporthalle Watenbüttel fehlenden Umkleidekabinen am Sportplatz Watenbüttel an.
Für einzelne Sparten des TSV Watenbüttel konnte bereits eine Lösung gefunden werden.
Der zeitliche Verlauf hat es laut Herrn Klockgether notwendig gemacht, noch vor der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Braunschweig die Räumung der Sporthallen anzuordnen. Außerdem ergab sich inzwischen, dass die Sporthalle Naumburgstraße nur 150 statt 200 Flüchtlinge aufnehmen darf.
Das Kreiswehrersatzamt bietet grundsätzlich eine gute Nutzungsmöglichkeit. Allerdings gibt es hier noch Probleme mit Strom- und Wasseranschluss. Außerdem sind die Verhandlungen mit dem Eigentümer noch nicht zum Abschluss gekommen.
Die alte Schule am Biberweg wird noch alternativ als Erstaufnahmestandort geprüft. Allerdings können dort nur 50 bis 60 Personen untergebracht werden. Denkbar wäre, das Gebäude vorerst als Erstaufnahmestandort zu nutzen und später einer Dauernutzung zuzuführen.
Laut Herrn Warnecke ist es nicht nachgewiesen, dass Nachbargrundstücke von Flüchtlingsunterkünften an Wert verlieren. Außerdem seien nicht alle Standorte längerfristig nutzbar.
Die ersten Unterkünfte sollen nach derzeitigem Stand im Herbst fertig gestellt sein.
Herr Klockgether erläutert, dass trotz der laufenden Beratungsfolge und der Anhörung der Stadtbezirksräte zur Gefahrenabwehr vor drohender Obdachlosigkeit wegen der demnächst kommenden ersten Flüchtlinge Anfang Januar bereits jetzt Räumlichkeiten für die Unterbringung vorbereitet werden müssen.
Bezüglich Schäden an Sporthallen zur Erstaufnahme gibt es laut Herrn Loose bisher keine negativen Erfahrungen. Eventuell entstehende Schäden würden kurzfristig behoben.
Hinsichtlich möglicher Strafgeldzahlungen der Sportvereine wegen ausfallender Punktspiele verweist Herr Loose auf das positive Beispiel des Tischtennisfachverbands und äußert die Erwartung, dass andere Fachverbände sich dem anschließen.
Die Sporthalle am Sackring wird Anfang 2016 wieder zur Verfügung stehen.
Der Baugrund des Standortes in Watenbüttel wird hinsichtlich der Hinweise zu Altablagerungen (Öldeponie) bzw. einer alten Kiesgrube überprüft.
Das angekündigte Integrationskonzept wird laut Herrn Klockgether bereits erstellt und soll im März dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Integrationsüberlegungen zum Standort Watenbüttel seien noch nicht abgeschlossen. Die Beratungsfolge zum Integrationskonzept wurde noch nicht festgelegt. Bei dem Konzept sei auch wichtig, wer und aus welchen Ländern die Flüchtlinge kommen. Da dies unbekannt ist, wird das Konzept auch einem ständigen Anpassungsprozess unterliegen.
Der Standort Lamme kommt nach Prüfung der Abteilung Umweltschutz aus naturschutzrechtlicher Sicht in Frage. Das benachbarte Schutzgebiet wird demnach nicht beeinträchtigt.
Der Hinweis auf die bereits hohe Integrationsleistung des Stadtteils Watenbüttel durch die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (Gut Steinhof) und die Erstaufnahme in der Sporthalle Watenbüttel wird bei der Reihenfolge des Baus der Standorte berücksichtigt.
Die Lockerung der planungsrechtlichen Regelungen bis 2019 könnte dazu führen, dass Gebäude 2019 wieder abgerissen werden müssen. An den besagten Standorten könnten daher auch Container, die 5 jahre halten, notwendig werden. Aus Preisgründen sei dies aber nicht sinnvoll.
Es ist der Verwaltung bewusst, dass die Kapazitäten der fünfzügigen Grundschule Lamme begrenzt sind. Daher seien noch Gespräche mit dem Fachbereich Schule zu führen.
Die Ratsvorlage wird dergestalt geändert, dass je dezentralem Standort nur 100 Personen maximal vorgesehen werden. Ausnahme ist der Standort des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes mit 200 Personen.
Die Nutzung von Baumärkten ist schwierig, da sie im Privateigentum stehen. Sie wurden bereits als Erstaufnahmestandorte geprüft. Teils seien zu hohe Mietforderungen gestellt worden, andererseits gibt es große Baumängel, die eine Nutzung nicht zulassen. Auch Befürchtungen der Eigentümer hinsichtlich eines schlechten Images verhindern eine Anmietung.
Für die Erstaufnahmeeinrichtungen wie in Watenbüttel wird es einen Sicherheitsdienst geben.
Herr Grziwa und Herr Herla stellen den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung der Beschlusspunkte A, B und C. Der Geschäftsordnungsantrag wird einstimmig angenommen.
Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)
A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.
Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.
B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.
C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.
Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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145,1 kB
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