Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.12.2015 - 2 Zuweisung von Flüchtlingen in Braunschweig 2016

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klockgether vom Fachbereich Soziales und Gesundheit sowie Herr Dirks vom Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz stellen anhand einer PowerPoint-Präsentation das Standortkonzept der Flüchtlingsunterbringung in Braunschweig vor und erläutern die Vorlage Nr. 15-01259 vom 27.11.2015.

 

Herr Klockgether berichtet, dass nach aktueller Information die ersten 30 Flüchtlinge am

11. Januar 2016 und bis Ende März 2016 insgesamt 437 Flüchtlinge der Stadt Braunschweig zugewiesen werden.

 

Auf Nachfrage berichtet Herr Dirks, dass im vorhandenen Wohnhaus in der Unterstraße 7 ein Mieter wohnt.

 

Einvernehmlich wird die Sitzung für die Einwohnerfragestunde von 19:30 Uhr bis 20:10 Uhr unterbrochen.

 

Von den ca. 80 interessierten Besuchern wird angefragt, ob vor Ort auch Personal in der Unterkunft Unterstraße 7 ist. Herr Klockgether erläutert, dass die Betreuung an den Erstaufnahmestandorten zusätzlich durch einen Sicherheitsdienst rund um die Uhr, und an allen Standorten durch Sozialpädagogen und Hausmeister zu üblichen Zeiten gewährleistet ist. Auf weitere Anfrage erläutert Herr Klockgether, dass in den Wohneinheiten nur registrierte Flüchtlinge untergebracht werden.

 

Die Anregung von Frau Blankenburg, einen Runden Tisch in Rüningen mit den örtlichen Vereinen und dem Stadtbezirksrat zur Integration der Flüchtlinge zu initiieren, wird von Herrn Bezirksbürgermeister Buchheister unterstützt. In diesem Zusammenhang verweist Herr Klockgether darauf, dass die Verwaltung ein Integrationskonzept erarbeitet, dass in der Ratssitzung im März 2016 vorgestellt werden soll. Ferner weist er daraufhin, dass für die Kinder vom ersten Tag der Zuweisung die Schulpflicht beginnt, bei der Mehrzahl wird erst einmal mit der Sprachschule begonnen.

 

Auf Anfrage von Herrn Dalick nach der Sicherheit im Bereich der geplanten Unterkunft erläutert Herr Klockgether, dass die Polizei über die Standorte und die zugewiesenen Flüchtlinge unterrichtet wird. Es ist auch geplant, bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die dezentralen Standorte die ethnischen, religiösen usw. Aspekte zu berücksichtigen, um präventiv Konflikte zu vermeiden.

 

Ein Anwohner beklagt, dass bereits gegenwärtig die Polizei zu langsam und zu wenig gegen den Drogenkonsum im Bereich der Unterstraße einschreitet. Teilweise würde es bis zu 1,5 Stunden dauern, bevor die Polizei nach einem Telefonat eintrifft.

 

Auf Anfrage, ob es bei dem einen Standort für Rüningen verbleibt, erläutert Herr Dirks, dass gegenwärtig nur der eine Standort für Rüningen vorgesehen ist, mittel- bis langfristig können aber keine Aussagen getroffen werden.

 

Ein weiterer Bürger fragt an, ob der Standort Unterstraße 7 eingezäunt bzw. ein Sichtschutzzaun errichtet wird. Herr Dirks informiert, dass diesbezüglich noch keine Detailplanungen erstellt wurden. Auf Anfrage einer Bürgerin, ob die neue Unterkunft sich denn überhaupt in die bestehende Bebauung mit Fachwerkhäusern einfügt, erläutert Herr Dirks, dass hier keine planungsrechtlichen Bedenken gesehen werden.

 

Ferner wird angefragt, über welchen Zeitraum die Standorte als Flüchtlingsunterkünfte geplant sind. Herr Klockgether berichtet, dass der Zeitraum von Standort zu Standort unterschiedlich sein kann, z. B. könnte der Standort Mendelssohnstraße später bei einem Nachlassen des Flüchtlingszustroms auch als Studentenunterkunft genutzt werden.  

 

Herr Hübner regt an, die Flüchtlinge in kleineren Wohneinheiten unterzubringen. Herr Dirks erläutert, dass das Standortkonzept mit bis zu 100 Personen aus Sicht der Verwaltung ein gelungener Kompromiss darstellt. In anderen Städten sind kleinere Wohneinheiten nicht bekannt. Zudem würden bei noch kleineren Wohneinheiten auch die Kosten des Betreuungspersonals steigen. Zur Frage von Herrn Hübner, wie lange die Flüchtlinge in den Unterkünfte wohnen, berichtet Herr Klockgether, dass dies grundsätzlich bis zum Abschluss des Asylverfahrens geplant ist. Bei drohender Obdachlosigkeit würden die Flüchtlinge auch ggfs. weiterhin in der Unterkunft wohnen bleiben.

 

Ein Bürger weist auf die seit Jahren ungenutzte private Immobilie im Kurvenbereich Unterstraße/Zollkamp hin. Herr Klockgether erläutert, dass zuerst städtische Grundstücke/Immobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Unabhängig davon werden auch Standorte gesucht, die sich nicht im Eigentum der Stadt befinden. Eine Beschlagnahmung von privaten Eigentum scheidet aber gegenwärtig aus, da vorrangig die Stadt ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen muss.

 

Auf weitere Anfrage berichtet Herr Dirks, dass in allen Unterkünften auch Gemeinschaftsräume für die Flüchtlinge geplant werden. 

 

Ferner informiert Herr Dirks auf Nachfrage, dass ein Abriss des vorhandenen Hauses in der Unterstraße 7 aktuell nicht geplant ist.

 

Herr Bezirksbürgermeister Buchheister beendet die Einwohnerfragestunde und führt wieder in die Tagesordnung ein.

 

 

   

 

 

 

      

 

 

 

    

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Auf interfraktionelle Anregung von Herrn Oliver Schatta und Herrn Fasterling wird einvernehmlich der Beschlussvorschlag unter Punkt B hinsichtlich einer maximalen Aufnahme von 50 Flüchtlingen und eine Belegung mit Familien am Standort Rüningen geändert.

 

Beschluss:

A. Als Standorte für die Herrichtung von kommunalen Aufnahmeeinrichtungen (KAE`s) sind zunächst 2 Sporthallen (Naumburgstraße mit rund 200 Plätzen und Sporthalle Watenbüttel mit rund 130 Plätzen) vorgesehen. Sofern diese Plätze nicht ausreichend sein sollten, wird als dritte Halle die Sporthalle in der Moselstraße mit rund 65 Plätzen genutzt. Sollte die Bereitstellung anderer Immobilien möglich sein (z.B. Kreiswehrersatzamt) sind diese den Sporthallen vorzuziehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und Aufträge zu erteilen, um diese Hallen als städt. Erstaufnahmeeinrichtungen zur vorübergehenden Unterkunft für Flüchtlinge zu betreiben, bis die längerfristigen großen Wohneinheiten errichtet worden sind. Eine abschließende Entscheidung über die Nutzung von evtl. Drittimmobilien wird getroffen, sobald die Anzahl der aufzunehmenden Flüchtlinge bekannt ist bzw. es weitergehende Informationen zu den Immobilien gibt.

 

Der Einrichtung von kommunalen Erstaufnahmeeinrichtungen wird so wie dargestellt, zugestimmt.

 

B. Dem dezentralen Standortkonzept wird zugestimmt. Es gibt unter Beachtung verschiedener Aspekte, beispielsweise der Sozialverträglichkeit, der verkehrlichen Erschließung und vorhandenen sozialen Infrastruktur sowie des Bauplanungsrechtes und eventuell entgegenstehender Planungsziele insgesamt 16 Standorte verteilt über das ganze Stadtgebiet (mit Ausnahme der Stadtteile Kralenriede, Weststadt und westliches Ringgebiet). Dort sollen Unterkünfte für jeweils ca.100 Flüchtlinge pro Standort (Mit Ausnahme ehemaliges Kreiswehrersatzamt mit ca. 500) entstehen.

 

r den Standort Rüningen, Unterstraße 7, wird die Belegung mit maximal 50 Flüchtlingen auch für die Zukunft als Obergrenze festgeschrieben. In der Unterkunft sollen Familien untergebracht werden.

 

C. Die erforderlichen finanziellen und stellenplanmäßigen Ressourcen werden in den Haushalt und den Stellenplan 2016 eingearbeitet bzw. im Rahmen einer über- bzw. außerplanmäßigen Bewilligung bis zum Inkrafttreten des Haushaltes 2016 bereitgestellt.

 

Die Stellenbesetzungen für diesen Aufgabenbereich erfolgen erforderlichenfalls im Vorgriff auf den Stellenplan 2016. Die konkrete Darstellung der erforderlichen Stellen erfolgt in einer gesonderten Vorlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

6 dafür    0 dagegen    0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise