Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.02.2016 - 7.1 Landesstraße L 293 von Bevenrode nach Bechtsbüttel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: Anregung gem. §94 (3) NKomVG

An der oben genannte Landesstraße L 293 ist das Befahren der  Randstreifen seit Anfang 2015 durch Warnbaken behindert. Die Randstreifen sind durch starke Auswaschungen nicht befahrbar. Die tatsächliche Fahrbahnbreite  ( Asphaltbelag ) beträgt 4,65 m.

Gemäß Richtlinien für den Straßenbau ( Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswege in Köln Ausgabe 1996 ) beträgt der Regelquerschnitt einer Ortsverbindungstraße in dünn besiedelten Gebieten mit bis zu 3000 Fahrzeugen, davon 60 Lkw pro Tag,  Fahrbahnbreite  = 5,50 m zuzüglich beidseitig  befestigter Randstreifen von 1,00 m

 

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel aufzufordern die oben genannte Landesstraße L293 schnellstmöglich entsprechend den oben genannten Richtlinien auszubauen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür  16dagegen  0Enthaltungen  0

 

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