Rat und Stadtbezirksräte
26.04.2016 - 6.4 Einrichtung eingeschränktes Halteverbot am Kirc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD und Grüne im Stadtbezirksrat 114
- Datum:
- Di., 26.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Bei der Anlieferung der in diesem Bereich ansässigen Firmen kommt es zu
erheblichen Verkehrsstörungen. So fahren die Fahrer zunächst auf das (Privat-
)grundstück gegenüber, um dann rückwärts auf den Hof der Firma zu fahren. Der
Lkw steht dann in der Regel quer über den Kirchweg und kein anderes Fahrzeug
kann passieren.
Für die Anlieger ist das überaus ärgerlich. Die beigefügten Fotos belegen die
beschriebene Situation und es kann festgestellt werden, dass es sich um
verschiedene Anlieferfirmen handelt. Das wiederum belegt, dass es sich nicht um
eine einmalige Störung handelt. Hier muss im Interesse der Anwohner Abhilfe
geschaffen werden.
Auf eine entsprechende Anfrage per Email durch den Bezirksbürgermeister wurde
bis heute keine Antwort erteilt.
Protokollnotiz: Die Anwohner regen ein Gespräch mit der Verwaltung und den Firmen an.
Beschluss:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich des Kirchweges 5 - 6, bei Beibehaltung der bestehenden Einbahnstraßenregelung, ein eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatz "Für die Zeit des Be- und Entladens" einzurichten. Gleichzeitig bitten wir um Prüfung der rechtlichen Frage, ob der Zeitraum für das Be- und Entladen begrenzt ist?
