Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.04.2016 - 6.4 Einrichtung eingeschränktes Halteverbot am Kirc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Bei der Anlieferung der in diesem Bereich ansässigen Firmen kommt es zu

erheblichen Verkehrsstörungen. So fahren die Fahrer zunächst auf das (Privat-

)grundstück gegenüber, um dann rückwärts auf den Hof der Firma zu fahren. Der

Lkw steht dann in der Regel quer über den Kirchweg und kein anderes Fahrzeug

kann passieren.

Für die Anlieger ist das überaus ärgerlich. Die beigefügten Fotos belegen die

beschriebene Situation und es kann festgestellt werden, dass es sich um

verschiedene Anlieferfirmen handelt. Das wiederum belegt, dass es sich nicht um

eine einmalige Störung handelt. Hier muss im Interesse der Anwohner Abhilfe

geschaffen werden.

Auf eine entsprechende Anfrage per Email durch den Bezirksbürgermeister wurde

bis heute keine Antwort erteilt.

 

Protokollnotiz: Die Anwohner regen ein Gespräch mit der Verwaltung und den Firmen an.

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Beschluss:

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird aufgefordert zu prüfen, ob im Bereich des Kirchweges 5 - 6, bei Beibehaltung der bestehenden Einbahnstraßenregelung,  ein eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatz "Für die Zeit des Be- und Entladens" einzurichten. Gleichzeitig bitten wir um Prüfung der rechtlichen Frage, ob der Zeitraum für das Be- und Entladen begrenzt ist?

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür  8dagegen  0Enthaltungen  0 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise