Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2016 - 8.6 Einsichtnahme in die gutachterliche Untersuchun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Zurückweisung des diesbezüglichen Antrags vom 11.11.2015 ist für den Bezirksrat nicht nachvollziehbar, er fordert nach wie vor eine Einsichtnahme.

Da der Stadtbezirksrat die oft sehr umfangreichen Unterlagen zu einem Auslegungsbeschluss erfahrungsgemäß zumeist recht kurzfristig erhält, wird eine gründliche Information erschwert. Dies erscheint auch unnötig, wenn, wie in diesem Fall, Untersuchungen bereits vorliegen. Es wurde jedenfalls bereits mehrfach Bezug darauf genommen.

Da es sich bei diesen Gutachten um eine Erfassung des “Status quo“ handelt, ist nicht nachvollziehbar, warum diese sich noch verändern könnten oder warum „Anpassungen notwendig sein könnten...“. Die Artenerfassung wurde auch deshalb im Frühjahr 2015 abgeschlossen, weil in dieser Zeit bereits umfangreiche Abriss- und Rodungsarbeiten vorgenommen wurden.

Nach dem geltenden Umweltinformationsrecht wären diese Unterlagen ohnehin jedem Bürger zugänglich zu machen.

Im Übrigen ist es Bezirksratsmitgliedern durchaus auch zuzutrauen, anhand der Datierung verschiedene Gutachten richtig einzuordnen.

Der Stadtbezirksrat beantragt deshalb erneut Einsichtnahme in die bereits vorliegenden Gutachten.

 

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Beschluss:

Der Stadtbezirksrat beantragt erneut Einsichtnahme in die bereits vorliegenden Gutachten.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür  9dagegen  5Enthaltungen  0

Erläuterungen und Hinweise