Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.06.2016 - 7 Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Die in der Anlage beigefügte Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus (Gemeinschaftshaus) Mascherode wird in § 2 Abs. 2 dahingehend geändert, dass überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungs-verhältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April 2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten gekündigt werden.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 11 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise