Rat und Stadtbezirksräte
14.06.2016 - 7 Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Ruppert
- Datum:
- Di., 14.06.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss: (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die in der Anlage beigefügte Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus (Gemeinschaftshaus) Mascherode wird in § 2 Abs. 2 dahingehend geändert, dass überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungs-verhältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April 2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten gekündigt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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1,8 MB
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