Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.04.2016 - 8 "Westliches Ringgebiet - Soziale Stadt" Moderni...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Über den Inhalt der Vorlage entsteht eine intensive Diskussion innerhalb des Stadtbezirksrates. Mit Blick auf die für den 20. April 2016 angesetzte Beratung im Planungs- und Umweltausschuss hält es der Stadtbezirksrat für wichtig, folgende Fragen zügig einer Klärung zuzuführen:

 

  • Kann der Stadtbezirksrat davon ausgehen, dass die derzeitigen Mieter in den Wohnungen verbleiben können?
  • Ist es zutreffend, dass nicht geförderter, mittlerweile sanierter Wohnraum zum Quadratmeterpreis von 5,20 € vermietet wird? Die Differenz zu dem von der Verwaltung dargestellten Ziel, die Miethöhe durch den Einsatz von städtischen Fördermitteln auf maximal 4,90 €r 15 Jahre festzuschreiben, erscheint unwesentlich. In die Diskussion wird später auch noch ein Quadratmeterpreis für nicht geförderten Wohnraum in Höhe von 5,50 € eingebracht. Eine belastbare Aussage dazu, welcher Preis der tatsächliche ist, kann jedoch nicht getroffen werden.
  • Der Bezirksrat bittet um Auskunft dazu, wer den Sozialplan mit wem verhandelt. Auch steht für die Herren Dölz und Hillger in Frage, welche Rolle der § 181 BauGB (Härtefallregelung) spielen kann, da hier von der Mittellosigkeit ausgegangen wird.

 

Der Bezirksbürgermeister bittet darum, glichkeiten zu schaffen, damit der Stadtbezirksrat die laufenden Prozesse zwischen den Mietern und der Braunschweiger Baugenossenschaft eng begleiten kann. Zudem erwartet der Bezirksrat eine kontinuierliche, möglichst umfassende Unterrichtung.

 

Die Aussage, dass über den Verbleib des Künstlerateliers in der Jahnstraße 8 A verhandelt werden soll, erscheint einigen Bezirksratsmitgliedern zu unverbindlich. Hier sollten konkrete Forderungen durch die Stadt erhoben werden.

 

Frau Knüsting erläutert in diesem Zusammenhang mehrfach die Möglichkeiten und Grenzen der städtischen Einflussmöglichkeiten. Sie weist auch darauf hin, dass sich die Eigentümerin der Grundstücke bzw. Gebäude deutlich auf die bestehende Situation zubewegt hat.

 

Frau Johannes und Herr Glaser weisen darauf hin, dass sich die derzeitige Situation wesentlich von der früheren unterscheidet. Die Braunschweiger Baugenossenschaft hat ihre früheren Absichten, keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch zu nehmen sondern die Gebäude abzureißen und mit derzeit preiswerten Kreditmitteln neu zu errichten, aufgegeben. Dies stellt ein deutliches Entgegenkommen dar.

 

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Beschluss:

„Dem Einsatz von Städtebaufördermitteln als Zuschuss an die Braunschweiger Baugenossenschaft in Höhe von max. 520.000 € zur Modernisierung der Wohngebäude Jahnstraße 11, 12, 18, 19 und 20 als auch dem Abschluss eines begleitenden Modernisierungsvertrages wird zugestimmt. Die Haushaltsmittel werden aus dem Projekt „Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet (4S.610009)" für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

11   dafür0   dagegen4   Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise