Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.05.2016 - 7 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift, Erns...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

r die Verwaltung (Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz) ist anwesend Herr Mollerus. Er stellt die Beschlussvorlage 16-02135 nochmals in den wesentlichen Punkten vor. Zum Inhalt der Vorlage ergeben sich mehrere Rückfragen aus dem Stadtbezirksrat, zu denen Herr Mollerus wie folgt Stellung bezieht:

 

  1. Die verkehrliche Betrachtung muss bei der Baumaßnahme über das eigentliche Gebiet hinausgehen, also breiter angelegt werden. Dass der Rudolfplatz dabei noch eine Rolle spielt, ist eher unwahrscheinlich.

 

  1. Fragen zu einer möglichen Stadtbahnerweiterung können derzeit nicht beantwortet werden. Die Verkehrsarten sollten idealerweise getrennt betrachtet werden.

 

  1. Die Planungen zur Ausgestaltung von Infrastruktur bzw. zur Datenerhebung gehören zum üblichen Prozedere bei den Aufstellungsarbeiten für einen Bebauungsplan. Derzeit wird von ca. 200 bis 220 Wohneinheiten ausgegangen. Die hieraus resultierenden Bedarfe werden ermittelt.

 

  1. Hinsichtlich eines idealerweise 20 %-igen Anteils an sozialem Wohnungsbau ist der Investor sensibilisiert. Ohne sich auf einen konkreten Prozentanteil zu fokussieren, lässt die Verwaltung dies in die Verhandlungen einfließen.

 

  1. Das heutige Gebiet ist nahezu vollständig versiegelt. Künftig wird die Versiegelung ggf. etwas geringer ausfallen.

 

  1. Herr Mollerus konzediert, dass die jetzigen Planungen nicht in den vor kurzem abgeschlossenen Umbau der Ernst-Amme-Straße eingeflossen sind.

 

  1. Auskünfte zum Einstellplatzschlüssel sind derzeit noch nicht möglich.

 

  1. Die rote Abgrenzung in den eingereichten Unterlagen kennzeichnet das Plangebiet und stellt keine bauliche Begrenzung o. ä. dar.  Eine Fahrradanbindung zum Ringgleis ist geplant.

 

  1. Aussagen des Investors zum Mietsegment sind bislang noch nicht bekannt.

 

  1. Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand soll die Wand, an der u. a. legale Graffiti-Zeichnungen aufgebracht wurden, abgerissen werden. Sofern hier Fördermittel verwendet wurden, muss eine Rückzahlungsverpflichtung unbedingt vermieden werden.

 

  1. Die von Herrn Dölz ins Gespräch gebrachten Denkmalschutzaspekte im hinteren Bereich des Plangebiets werden in der Verwaltung nochmals überprüft.

 

  1. Die Vorlage der eingeholten Gutachten erfolgt an die Fraktionen digital.

 

  1. Die Form der Beteiligung ist, wie in allen vergleichbaren Fällen auch, zweistufig (Öffentlichkeit und zu beteiligende Behörden).

 

 

 

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Beschluss:

„Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift Ernst-Amme-Straße-Nordwest, NP 45, beschlossen."

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

16   dafür0   dagegen0   Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise