Rat und Stadtbezirksräte
18.10.2016 - 9 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "An d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 18.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Warnecke und Herr Bartels vertreten den Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz. Die beantworten diverse Rückfragen zur Vorlage, u. a. auch zur Verstärkung des Hochwasserschutzes.
Herr Zacharias vom Büro Zacharias Verkehrsplanungen ist ebenfalls anwesend und erläutert u. a. den Inhalt der mit dieser Vorlage zusammenhängende Mitteilung unter TOP 6 (Erschließungsvarianten für Baugebite Feldstraße). Herr Warnecke weist ergänzend darauf hin, dass nur eine Variante mit zwei „Ästen“ priorisiert wird. Das Baugebiet an der Schölke wird nicht ausschließlich den Verkehr aufnehmen.
Herr Glaser weist auf einen immer noch vorhandenen Fehler in den textlichen Festsetzungen im Hinweis c hin. Er bittet um eine zügige Berichtigung.
Im Zusammenhang mit dem u.a. Ergänzungsantrag weist Herr Warnecke darauf hin, dass die Abwägung -wie vorgeschlagen- ggf. eine Fehlerhaftigkeit im Verfahren nach sich ziehen könnte. Frau Ohnesorge legt gleichwohl einen Ergänzungsantrag zum verwaltungsseitig vorgeschlagenen Beschlusstext vor. Er lautet:
„Eine einseitige Erschließung der Baugebiete „An der Schölke“ und „Feldstraße“ über Kreuzstraße und Madamenweg lehnt der Bezirksrat ab. Spätestens mit Erschließung des Baugebiets „Feldstraße“ muss eine verkehrliche Entlastung des Madamenwegs erfolgen, u.a. durch Maßnahmen auf der Straße „Am Ganderhals“.
Der Bezirksbürgermeister lässt zunächst über die Ergänzung mit folgendem Ergebnis abstimmen:
11 dafür5 dagegen2 Enthaltungen
Beschluss:
1.„Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und gemäß § 4 a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen 6, 7 und 8 zu behandeln.
Eine einseitige Erschließung der Baugebiete „An der Schölke“ und „Feldstraße“ über Kreuzstraße und Madamenweg lehnt der Bezirksrat ab. Spätestens mit Erschließung des Baugebiets „Feldstraße“ muss eine verkehrliche Entlastung des Madamenwegs erfolgen, u.a. durch Maßnahmen auf der Straße „Am Ganderhals.
2.Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift „An der Schölke", HO 41, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
3.Die zugehörige Begründung wird beschlossen.
4.Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „An der Schölke", HO 41, vom 04.03.2008 wird für die in Anlage 9 dargestellten Flächen aufgehoben."
Anlagen zur Vorlage
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264,4 kB
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