Rat und Stadtbezirksräte
18.10.2016 - 6.2.6 Projekt "Offener Bücherschrank" im Stadtbezirk ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2.6
- Datum:
- Di., 18.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Für die Kulturverwaltung ist Frau Dr. Boldt-Stülzebach anwesend. Sie verweist zunächst auf die schriftlich vorliegende und vor Beginn der Sitzung verteilte Mitteilung 16-03026 und bittet um Hinweise aus dem Gremium, soweit der Inhalt der Vorlage nochmals mündlich vollständig rekapituliert werden soll. Entsprechende Wünsche werden nicht geäußert, sodass Frau Dr. Boldt-Stülzebach den Inhalt summarisch darstellt und dabei insbesondere zu den in der letzten Sitzung erhobenen Vorwürfen Stellung bezieht. Diese Informationen sind in der Mitteilung auf den Seiten 2 und 3 im Wortlaut enthalten. Der vom Bezirksrat in der letzten Sitzung geforderte interkommunale Erfahrungsaustausch hat bereits im Jahr 2015 stattgefunden, das Ergebnis wurde zur Sitzung am 3. Dezember 2015 im Rahmen der Mitteilung 15-00384 kommuniziert. Ein Erfahrungsaustausch hat mit Hannover, Bayreuth, Hamm, Frankfurt/M. sowie Heidenheim stattgefunden. Ohne das Ergebnis nochmals im Detail zu wiederholen, stellt die Vertreterin der Kulturverwaltung fest, dass in Hannover wie auch in anderen Städten Schrankpaten die jeweiligen Einrichtungen betreuen.
Frau Dr. Boldt-Stülzebach stellt zusammenfassend fest, dass die Kulturverwaltung die Vorstellungen des Stadtbezirksrates aufgegriffen, geprüft und konstruktiv begleitet hat, sobald die erforderlichen Voraussetzungen in Form von Festlegungen durch das Gremium geschaffen worden waren. Gleichwohl handelt es sich nicht um ein städtisches Projekt oder eine Einrichtung, das bzw. die in städtische Verantwortung gegeben werden kann. Frau Dr. Boldt-Stülzebach sieht die inhaltlichen Fragen bei der Realisierung des Offenen Bücherschranks mit einer Ausnahme nunmehr als geklärt an. Diese Ausnahme bezieht sich auf die Benennung eines Verantwortlichen für die Verkehrssicherungspflicht. Formal handelt es sich bei der Aufstellung eines Offenen Bücherschranks um eine Sondernutzung, da der Gemeingebrauch im Bereich der Aufstellfläche beeinträchtigt wird. Aufgrund stadtinterner Regelungen muss in diesem Zusammenhang ein Nutzungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen werden. Mit der Überlassung der Flächen sind auch Regelungen zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht zu treffen. Da die Stadt nicht Trägerin des Offenen Bücherschranks sein wird, steht eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt nicht zur Diskussion. Frau Dr. Boldt-Stülzebach weist die Mitglieder auf das Verfahren in der Nordstadt hin. Hier ist das Projekt in Zusammenarbeit zwischen dem Stadtbezirksrat und der NiWO realisiert worden, wobei ein Modell der Fa. BOKX anstelle einer Telefonzelle aufgebaut wurde. Frau Dr. Boldt-Stülzebach weist diesbezüglich auf den Hinweis an den Bezirksbürgermeister hin, für das Westliche Ringgebiet ebenfalls eine hier engagierte Institution oder ein Unternehmen für die Trägerschaft und den Nutzungsvertag einzubinden.
Im Anschluss an den Sachvortrag entwickelt sich eine intensiv geführte Diskussion innerhalb des Stadtbezirksrates. Dabei wird mehrfach gefordert, dass die Stadt entweder die Verkehrssicherungspflicht übernimmt und/oder das zugrunde liegende Regelwerk so ändert, dass auf den Abschluss eines Nutzungsvertrages für den Offenen Bücherschrank verzichtet wird. Die Auslegung, die nach Einschätzung einiger Bezirksratsmitglieder eine Ermessensangelegenheit sein dürfte, muss service- und zielorientiert erfolgen. Auf die Einwendung der Verwaltungsvertreterin hin, dass die Kulturverwaltung keine Einflussmöglichkeiten auf Rechtsnormen, städtisches Regelwerk oder dessen Anwendung hat, fordern mehrere Stadtbezirksratsmitglieder das Erscheinen des zuständigen Leiters des Fachbereiches Tiefbau und Verkehr in der nächsten Bezirksratssitzung am 9. November 2016. Sofern dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird sei zu überlegen, ob der Stadtbezirksrat von seinem in § 64 der Geschäftsordnung verankertem Recht, die Teilnahme des Oberbürgermeisters zu verlangen, Gebrauch machen wird. Der Unmut des Stadtbezirksrates über das aus seiner Sicht verschleppte Verfahren wird durch Kritikbeiträge dergestalt, dass der Wille von Bürgerinnen und Bürgern, die den Vorschlag im Rahmen des Bürgerhaushalts 2015 eingebracht hatten, ignoriert wird und zudem das Vorgehen der Verwaltung eine Beschäftigungstherapie für den Bezirksrat darstellt, untermauert.
Mehrere Stadtbezirksratsmitglieder fordern die Verwaltung auf, umgehend und ohne weiteres Lavieren das zu tun, was der Stadtbezirksrat beschlossen hat. Dabei wird die Auffassung vertreten, dass die Verwaltung Beschlüsse der Bezirksräte ohne Einschränkungen umzusetzen hat, soweit nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt gehört dazu.
