Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Nach den Vorschriften des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG), §§ 43 und 60, weist Herr Bezirksbürgermeister Dölz die Mitglieder des Stadtbezirksrates auf die Pflichten gem. §§ 40-42 NKomVG hin (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungs- und Vertretungsverbot). Er händigt einen entsprechenden Auszug aus dem Gesetztestext aus und verpflichtet die Mitglieder per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen sowie dabei die Gesetze zu beachten. Anschließend unterzeichnen die Bezirksratsmitglieder und Herr Dölz das jeweilige Verpflichtungsprotokoll.

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Erläuterungen und Hinweise