Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.04.2016 - 3.2.2 Piktogramm 30 Hopfengarten

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Wortprotokoll

 

Der Fachbereich Tiefbau und Verkehr hat dazu mitgeteilt, dass die Markierung von Piktogrammen auf der Fahrbahn zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ermessen der anordnenden Behörde liegt. Eine Rechtsgrundlage, die das Markieren unter bestimmten Voraussetzungen vorschreibt, existiert nicht. Die Stadt Braunschweig macht auf Antrag und nach gründlicher Prüfung in den Straßen Gebrauch davon, deren Bau und Gestaltung zum Schnellfahren verleiten, wie beispielsweise fehlende oder nur einseitige Bebauung, großzügige Fahrbahnbreite, eine bestehende Einbahnstraßenregelung oder fehlendes Parken im Straßenraum. Von diesen ermessensrelevanten Merkmalen liegt in der Straße Hopfengarten keines vor. Darüber hinaus haben Geschwindigkeitsmessungen ergeben, dass der weitaus größte Teil der Fahrzeugführer ein geringes Geschwindigkeitsniveau einhält. Gerade die letzte Aussage wird von mehreren Stadtbezirksratsmitgliedern bezweifelt. Abgefahrene Außenspiegel dürften ein eindeutiges Indiz dafür sein, dass auf dieser Straße zu schnell gefahren wird. Der Stadtbezirksrat appelliert an die Verwaltung, die relativ einfach umzusetzende Maßnahme nochmals unter Anlegung eines weiten Ermessensspielraums zu realisieren

Erläuterungen und Hinweise