Rat und Stadtbezirksräte
29.02.2016 - 6.3 Kinderbetreuung und -bildung in Krippen/Kinderg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 323
- Datum:
- Mo., 29.02.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Nachdem Herr Gorklo den Antrag für die CDU-Fraktion eingebracht und begründet hatte, stellt Herr Günther für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag, über den zuerst abgestimmt wird:
Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
"Der Stadtbezirksrat 323 fordert Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig auf, die laut Beschlussvorlage 15-01375 vorgesehene Gebührenstaffelung für die Krippen- und Kindergartenbetreuung dahingehend zu verändern, dass sie ausgewogener und sozial gerechter wird, u.a. durch eine deutliche Erhöhung der unteren Einkommensgrenzen und eine Senkung der Krippenentgelte für alle Einkommensgruppen."
Abstimmungsergebnis:
4 dafür 4 dagegen 0 Enthaltungen
Anschließend wird über den Ursprungsantrag abgestimmt, der auf Wunsch von Frau Mundlos um einen dritten Punkt ergänzt wird. Außerdem beantragt sie eine Einzelabstimmung über alle drei Teile des Antrags.
Beschluss: (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)
"Der Stadtbezirksrat 323 fordert Rat und Verwaltung der Stadt Braunschweig auf
1. die vorhandene Gebührenstaffelung für die Betreuung der Kinder im Krippenbereich dahin-gehend zu verändern, dass sie ausgewogener und sozial gerechter wird, u.a. durch eine deutliche Erhöhung der unteren Einkommensgrenze, eine flachere Progression, das Abschaffen der 15%-Klausel und den Ersatz der intransparenten und verzerrenden Berechnung des maßgeblichen Einkommens durch Vorlage des Steuerbescheides des Vorjahres (soweit vorhanden),
2. den Erhalt des entgeltfreien Kindergartens als Markenzeichen der Familien- und
Kinderfreundlichkeit.
3. eine Quersubventionierung von neu erhobenen Kindergartengebühren zur Absenkung der Krippengebühren lehnen wir als sozial ungerecht ab."
