Rat und Stadtbezirksräte
14.04.2016 - 8 Verwendung von Haushaltsmitteln des Stadtbezirk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 14.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm teilt mit, dass die in der Sitzung vom 05.02.2015 beschlossenen 6.000 € aus dem Bürgerhaushaltsbudget für die Errichtung eines Zebrastreifens vor dem B 58 versehentlich nicht in der Mittelübersicht des Stadtbezirksrates aufgenommen wurden, wodurch die Mittel des Bürgerhaushalts überschritten wurden.
Gleichzeitig teilt er mit, dass die am 24.09.2015 beschlossene Straßenbaumaßnahme zur Verschwenkung des Radwegs Bültenweg/Am Bülten auch in diesem Jahr nicht umgesetzt wird, da die Straßenbauverwaltung noch andere Varianten prüft.
Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)
"Die am 05.02.2015 aus dem Bürgerhaushaltsbudget beschlossene Maßnahme "Errichtung eines Zebrastreifens vor dem Jugendzentrum B 58 über den Bültenweg" in Höhe von 6.000 € wird umgewidmet in eine Maßnahme aus dem Teilbudget der Straßenunterhaltungsmaßnahmen. Gleichzeitig wird der Beschluss vom 24.09.2015 zur Straßenunterhaltungsmaßnahme "Verschwenkung des Radwegs Bültenweg/Am Bülten" in Höhe von 6.000 € aufgehoben."
Abstimmungsergebnis:
13 dafür 0 dagegen 2 Enthaltungen
Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)
"Für die Aufbau- und Fundamentarbeiten des beschlossenen Bücherschranks am Nibelungenplatz durch die Nibelungen Wohnbau GmbH werden aus den Mitteln des Bürgerhaushaltsbudgets 2015 vorbehaltlich der Genehmigung der Übertragung des Haushaltsrestes in das Haushaltsjahr 2016 1.000 € verwendet."
Abstimmungsergebnis:
13 dafür 0 dagegen 2 Enthaltungen
