Rat und Stadtbezirksräte
16.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 16.11.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden von dem bisherigen Bezirksbürgermeister, Herrn Römer, auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Frau Achilles als ältestes anwesendes und hierzu bereites Stadtbezirksratsmitglied verpflichtet Herrn Bezirksbürgermeister Römer. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
