Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden von dem bisherigen Bezirksbürgermeister, Herrn Römer, auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Frau Achilles als ältestes anwesendes und hierzu bereites Stadtbezirksratsmitglied verpflichtet Herrn Bezirksbürgermeister mer. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

 

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Erläuterungen und Hinweise