Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.04.2016 - 6 Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die in der Anlage beigefügte Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Broitzem wird in § 2 Abs. 2 dahingehend geändert, dass überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsver-hältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April 2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten gekündigt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 dafür    0 dagegen    0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise