Rat und Stadtbezirksräte
19.04.2016 - 6 Befristung von überbezirklichen Dauernutzungen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Di., 19.04.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte Miet- und Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus Broitzem wird in § 2 Abs. 2 dahingehend geändert, dass überbezirkliche Dauernutzungen jeweils auf ein Jahr befristet werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsver-hältnisse im Weg von Änderungskündigungen anzupassen. Die bestehenden überbezirklichen Dauernutzungsverhältnisse sollen mit Ablauf des 30. April 2017 enden, sofern sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt vom Dauernutzungsberechtigten gekündigt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,3 kB
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