Rat und Stadtbezirksräte
07.06.2016 - 3.2.1 Veränderung des Haltverbots im Wendehammer der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 07.06.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- abgelehnt
Die Stellungnahme wird ablehnend zur Kenntnis genommen.
Protokollnotiz: Herr Gebert und Herr Grabenhorst weisen darauf hin, dass auf der Helene-Künne-Allee ab der Einmündung Martha-Fuchs-Straße ein Lkw-Verbotsschild steht. Entsprechend dürften keine Lkw`s am Wendehammer wenden. Ferner wird daraufhin gewiesen, dass mit der Anfrage vom 08.04.2015 angeregt wurde, z. B. ein eingeschränktes Haltverbot im Bereich des Wendehammers einzurichten, damit den Eltern das kurzfristige Bringen und Abholen der Kindergartenkinder ermöglicht wird. Hier ist es auch der Wunsch für Kinder, die im Rollstuhl sitzen, etwas zu ermöglichen und das Ein- und Aussteigen in der Helene-Künne-Allee zu erleichtern.
