Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden von der bisherigen Bezirksbürgermeisterin, Frau Rupp-Naujok, auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Frau Sander als ältestes anwesendes und hierzu bereites Stadtbezirksratsmitglied verpflichtet Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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Erläuterungen und Hinweise