Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.11.2016 - 4 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Die Mitglieder des Stadtbezirksrates werden von dem bisherigen Bezirksbürgermeister, Herrn Buchheister, auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen und verpflichtet, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

 

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Erläuterungen und Hinweise