Rat und Stadtbezirksräte
10.05.2016 - 4.1.1 DROBS Kurt-Schumacher-Straße; hier: Am Windmühl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Datum:
- Di., 10.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Wegen des großen Interesses auch bei den Gästen an der Stellungnahme der Fachverwaltung, die den Bezirksratsmitgliedern in Papierfom ausgehändigt wurde, wird diese im Wortlaut verlesen. Herr Beyrich bedankt sich anschließend für die Mühe, die sich die beteiligten Organisationseinheiten mit der Recherche und Darstellung gegeben haben.
Auf Antrag von Herrn Walz wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen, um zwei anwesenden Gästen die Gelegenheit zur Wortmeldung zu geben. Anschließend tritt der Bezirksrat wieder in die Sitzung ein.
Die Bezirksratsmitglieder teilen die Besorgnis der Anwohner, die auf die von der Kurt-Schumacher-Straße zum Löwenwall übergreifende Drogen- und Alkoholszene aufmerksam machen. Die Problematik sei auf beiden Seiten der Kurt-Schumacher-Straße existent und ende nicht am Windmühlenberg bzw. bei der Drogenberatungsstelle. Auf dem Löwenwall findet Schulsport statt. Die dort anwesenden Schülerinnen und Schüler werden mit den Auswirkungen des Drogen- und Alkoholkonsums während des Unterrichts konfrontiert, zudem sollen Dealer auf dem Löwenwall tätig sein. Die Kinder und Jugendlichen seien somit nicht nur schlechten Beispielen sondern auch einer latenten Gefahr bzw. Gefährdung ausgesetzt. Der Erholungs-und Freizeitwert des Löwenwalls tendiere ebenfalls gegen Null. Frau Harlfinger weist ergänzend darauf hin, dass sonntags teilweise chaotische Zustände vor der Beratungsstelle herrschen, wenn die Methadonausgabe ansteht. Ein Durchkommen sei nicht möglich, dies hätten auch auswärtige Gäste irritiert angemerkt.
Frau Klippert stellt die Frage, was die besorgten Bezirksratsmitglieder von der Verwaltung und auch der Polizei erwarten. Es gibt ihrer Ansicht nach keine Handhabe, Drogen- und Alkoholsüchtigen den Aufenthalt auf Straßen und in öffentlichen Anlagen zu verwehren.
