Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

08.11.2016 - 2 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

 

Die bisherige stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Frau Georgi erläutert das nachfolgende Verfahren. Sie weist die Bezirksratsmitglieder gem. §§ 43 und 60 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes auf ihre Pflichten (§§ 40 - 42 NKomVG) hin und nimmt die Verpflichtung zur unparteiischen Aufgabenerfüllung nach bestem Wissen und Gewissen dann per Handschlag vor. Die Bezirksratsmitglieder erhalten einen Auszug aus dem Gesetz und unterzeichnen mit der stv. Bezirksbürgermeisterin das Verpflichtungsprotokoll.

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Erläuterungen und Hinweise