Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.02.2016 - 3.3 Neufassung des Entgelttarifs für die Kindertage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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1. Der als Anlage 1 beigefügte Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig und der als Anlage 2 beigefügte Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig werden beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Jahr nach Inkrafttreten der Entgelttarife dem Rat und seinen zuständigen Gremien ausführlich über die Entgelteinnahmen und die zugrunde liegende Einkommensverteilung zu berichten und einen Vorschlag für die Verwendung eventueller Mehreinnahmen zu machen. Es wird angestrebt, durch eventuelle Mehreinnahmen den notwendigen qualitativen Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und den Ausbau der Schulkindbetreuung mit zu finanzieren.

 

3. Übergangsregelung: Für Kinder, die in Braunschweig wohnen und für die vor Vollendung des 3. Lebensjahres Entgelte nach

• dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

• dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014,

• dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,

• dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 8. Mai 2012,

• dem Entgelttarif für die Kindertagesstätten sowie Einrichtungen der Teilzeit-Schulkindbetreuung der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011 oder

• dem Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 28. Juni 2011

gezahlt wurden, werden die Entgelte für den Besuch der Kindergartenbetreuung oder die Inanspruchnahme der Kindertagespflege nach den Entgelttarifen in Anlage 1 bzw. 2 ermäßigt in Abhängigkeit von der und maximal für die Dauer, für die Entgelte nach den o. g. Entgelttarifen gezahlt wurden. Die weiteren Details der Übergangsregelung werden unter Beteiligung von JHA und Vertretern des Stadtelternrats der Kindertagesstätten entwickelt und sind Gegenstand einer gesonderten Beschlussfassung des Rates. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung der Übergangsregelung  zu unterstützen.

 

4. Im Haushaltsplan werden die Ansatzveränderungen der Verwaltung aus Anlass der „Wiedereinführung der Kindergartenentgelte“ (Produkt Nr. 1.36.3650.02 „Kindergartenbetreuung“) auf null gesetzt.

 

 

 

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Dem Änderungsantrag 16-01715 zu dem Antrag 16-01629 wurde in der Beratungsfolge vor dem Antrag 16-01629 mit dem Ergebnis

Ja: 10 / Nein: 4 / Enthaltungen : 0

 

zugestimmt.

 

Der JHA hat dem daraufhin geänderten Antrag 16-01629 zugestimmt:

Ja: 10 / Nein: 4 / Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise