Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG überreicht.

 

Herr Bezirksbürgermeister Graffstedt weist auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet die Stadtbezirksratsmitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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Erläuterungen und Hinweise