Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

15.11.2016 - 3 Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Mitgli...

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Wortprotokoll

Den Mitgliedern des Stadtbezirksrates wurde ein Abdruck der §§ 40 bis 42 NKomVG überreicht.

 

Herr Bezirksbürgermeister Kroll weist auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet die Stadtbezirksratsmitglieder, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Anschließend verpflichtet Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Schröter in gleicher Weise Herrn Bezirksbürgermeister Kroll.

 

Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.

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Erläuterungen und Hinweise